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Urteil von 2019: Besitzer einer Parkanlage(lt.FNP) wurde verpflichtet diese auch umzusetzen und der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen

Mainzer Urteil verpflichtet den Käufer einer Parkanlage diese baulich umzusetzen. Es gibt weitere gesetzliche Grundlagen die dieses ebenfalls zur Umsetzung führen. Da der Bürgermeister wusste das ein Spekulant diese Fläche erwirbt, hätte die Gemeinde das Vorkaufsrecht wahrnehmen müssen. Dieses Versäumnis muss man ebenfalls gerichtlich ahnden.Hier hat ein Planer spekulativ billiges Grünland erworben und versucht nun agressiv Bauland daraus zu machen. Die GV sehen untätig zu und suchen NICHT nach Lösungen.

Quelle: Mainzer Urteil v. VG 2019 und Aussage Hr. Mushack in dieser Petition

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