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"benutzung der rettungsgasse"

würden autofahrer, wie vorgeschrieben, bei JEDEM stau eine rettungsgasse bilden, so müsste man auch nicht immer den begriff "durchschlängeln" benutzen! die benutzung dieser rettungsgasse für motorräder zu legalisieren, reicht also vollkommen. und um jetzt der schreierei vorzubeugen: mit dem motorrad finde ich immer eine lücke, um rettungsfahrzeugen den weg freizumachen!!

Quelle: Gesetzlich geregelt ist die Rettungsgasse in § 11 Abs. 2 StVO

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