Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Um ein Wahlrecht zu haben, muss man Bürger eines Landes sein, sprich die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen. Das ist mit Recht überall so. Wenn man als Nicht-EU-Bürger unbedingt hier wählen möchte, kann man die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen. Wenn man aber weiterhin die Staatsbürgerschaft des Herkunftlanden behalten will, ja dannn...kann man halt hier nicht wählen!

Quelle:

3.3

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