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Schulgeld

Nachdem das Kultusministerium seine Haltung bekräftigt hat, dass durch die aufgestockte staatliche Unterstützung infolge der seit diesem Schuljahr geltenden Gesetzesnovelle keine allgemeinbildende Privatschule auf Schulgeld angewiesen sei, holt der Landeselternrat nun zum Gegenschlag aus. „Allen Eltern, die Kinder an Schulen in freier Trägerschaft haben“, werde empfohlen, „beim Schulträger einen Antrag auf Verzicht der Zahlung von Schulgeld zu stellen“. Der Grund: Werden die Begehren ablehnt, könnten die Negativbescheide gerichtsanhängig gemacht werden.

Quelle: VON TINO MORITZ, Freie Presse v. 26.09.2015 (tw. zitiert)

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