Region: Sachsen
Bildung

"Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ministerpräsident Stanislaw Tillich
23.565 Unterstützende 19.206 in Sachsen

Dialog abgeschlossen

23.565 Unterstützende 19.206 in Sachsen

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Ich möchte noch anmerken, dass es mir um eine gleichberechtigte Finanzierung aller! Schulen geht. Wenn der Staat in mein Personensorgerecht massiv eingreift, meine Kinder an einen bestimmten Ort zwingt, dann muss sich der Staat auch adäquat um die Finanzierung aller Schulen kümmern. Dazu gehört neben der zeitgemäßen und flächendeckenden Ausstattung mit Hilfs- und Lernmitteln auch Personal, welches in der Lage ist, diese bedienen zu können. Dazu gehört eine kostenfreie, gut ausgebaute und bestens organisierte Schülerbeförderung. .... .

Quelle:

4.5

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Dazu gehört eine Speiseversorgung mit gesunden Lebensmitteln. Dazu gehören Speiseräume, die diesen Namen auch verdienen. Dazu gehören saubere, moderne Sanitäranlagen, die ich in einem der reichsten Länder der Erde als Standard erwarten kann. Dazu gehören grundsätzlich Gebäude, deren Bausubstanz so ist, dass ich auch darin wohnen wollen würde. Dazu gehören Menschen, die mich und mein Kind als Bildungspartner akzeptieren und auf dem neusten Stand der Erkenntnisse der Neurowissenschaft sind. Ich bin absolut berechtigt, diese Erwartungen haben zu können. ...

Quelle:

4.3

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Sollte der Staat dazu nicht Willens oder in der Lage sein, dann bleibt für mich nur die Beantwortung der Frage: Passt die Schulanwesenheitspflicht 2015 noch in die Zeit? Dann müsste mein Kind auch nicht an einen Ort, an dem obige Anforderungen nicht oder überwiegend nicht erfüllt werden. Sollte der Staat dann Interesse an mir und meinem Kind haben, dann kann er sich mit modernen Lernorten gern bei uns bewerben. Damit wären wohl dann auch Verfassungsklagen überflüssig?

Quelle:

3.5

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nur noch selbstverwaltete Schulen

Ich würde das ganze gern noch weiter denken. Was wäre, wenn es keine freien und keine staatlichen Schulen mehr gäbe? Stellt euch vor: Selbstverwaltete Schulen, ausgestattet mit bestimmtem Budget, unter staatlicher Kontrolle. Eingebunden in Stadtteil und Gesellschaft, unterstützt von der Elternschaft. Warum gibt der Staat vor, wie Schulen strukturiert sind und was unsere KInder lernen? Es sind unsere Gelder und wir haben kein Mitspracherecht. Selbstverwaltete Schulen könnten ein Anfang von Demokratie sein. Und Kinder auf die Zukunft vorbereiten. Groß Britannien macht's vor.

Quelle: <a href="http://www.zeit.de/2012/48/Schule-Free-School-London" rel="nofollow">www.zeit.de/2012/48/Schule-Free-School-London</a>

2.5

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Schulgeld

Nachdem das Kultusministerium seine Haltung bekräftigt hat, dass durch die aufgestockte staatliche Unterstützung infolge der seit diesem Schuljahr geltenden Gesetzesnovelle keine allgemeinbildende Privatschule auf Schulgeld angewiesen sei, holt der Landeselternrat nun zum Gegenschlag aus. „Allen Eltern, die Kinder an Schulen in freier Trägerschaft haben“, werde empfohlen, „beim Schulträger einen Antrag auf Verzicht der Zahlung von Schulgeld zu stellen“. Der Grund: Werden die Begehren ablehnt, könnten die Negativbescheide gerichtsanhängig gemacht werden.

Quelle: VON TINO MORITZ, Freie Presse v. 26.09.2015 (tw. zitiert)

0.0

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Ich stelle an alle eine Farage in den Raum und es möge bitte jeder gut überlegen. Was würde passieren, wenn nur mal rein hypothetisch im Freistaat Sachsen alle Freien Schulen zum nächsten Schuljahr sagen. würden " wir schließen, weil wir nicht mehr können". Auf die Antwort wäre ich gespannt. Wohlbemerkt bin ich für die Petition.

Quelle:

0.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Auswahlrecht

Das Auswahlrecht der Freien schönt ihre Erfolgsstatistik. Ich schätze die Freien Schulen seh! Und ärgere mich sehr über sie. Unser Sohn ist anstrengend. Spuren von einem schlimmen Start. Selbstbewusstsein wacklig, sich auf Neues einlassen ist schwierig. --> alle Freien lehnen ab - Grund: "Kind braucht feste Strukturen". Haben die sowas nicht? Das heißt, wer in der Lage ist, sich gefestigt gern fürs Lernen zu entscheiden (stark im eher besseren Milieu) kriegt eher den Platz, wo man das leben (und LERNEN) kann. Der "ungeeignete Rest" macht mehr Stress und wird staatlich frontal gepa

Quelle: Nur meine persönliche Erfahrung und emotional verzerrt.

2.5

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01-gleiche Rechte gleiche Pflichten

Gleiche Rechte gleiche Pflichten ! Wenn man finanzielle Gleichstellung anstrebt, dann muss man aber auch den gleichen Pflichten gerecht werden (wollen). z. Bsp.: 1. … die angestellten Mitarbeiter nach Tarif bzw. gleichwertig wie im staatlichen Schuldienst bezahlt werden. Und die gleichen Renten- bzw. Pensionsansprüche vom Träger gewährt bekommen wie an staatlichen Einrichtungen. Ebenso wie gleiche Urlaubs- und Weiterbildungsregelungen. 2. … die Mitwirkung der Personensorgeberechtigten (i.d.R. Eltern) genauso vorgegeben werden wie das an staatlichen Schulen gesetzlich geregelt ist.

Quelle:

2.5

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04-gleiche Rechte gleiche Pflichten

Der qualitative Unterschied besteht darin, dass es bzgl. der Mitwirkungsrechte von Schülern und Eltern, an staatlichen Schulen klare gesetzliche Regelungen gibt (immerhin). Solange das aber bei freien Trägern im Unklaren ist (Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft) kann ich eine finanzielle Gleichstellung (bezahlt aus Steuermitteln) nicht befürworten. Ein Schulanwesenheitszwang ohne die Mindestregelung bzgl. der Mitwirkung und Mitgestaltung durch die Personensorgeberechtigten und der Schüler kann doch nur im Desaster enden. Ja - und an der Stelle - und in Bezug auf die im Grundgese

Quelle:

2.1

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02-gleiche Rechte gleiche Pflichten

3. … die Schülermitwirkung mindestens genauso gewährleistet sein wie das an staatlichen Schulen gesetzlich geregelt ist. 4. … das Gesetzt für Schulen in freier Trägerschaft mindesten um diese Punkte ergänzt werden. Gleich ist im Moment für staatliche und freie Schule lediglich der ZWANG. Gleich ist das einmalige dahinterliegende und in unserer freiheitl. demokr. Gesellschaft einmalige (die Wehrpflicht ist abgeschafft!) ZWANGSSYSTEM. (Anachronistisch - aber eben ausgerechnet im Bildungssystem der BRD nun mal singulär seit 1938 so Realität.)

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1.8

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03-gleiche Rechte gleiche Pflichten

Ein ZWANG der der junge Mensch an einen vorgegebenen Ort zwingt . Einen Ort an dem sie GEZWUNGEN werden sich neun Jahre lang an ca. 180 Tagen im Jahr, mit den dort vorgefundenen Menschen abgeben zu MÜSSEN. An dem sie sich mit dem Themen beschäftigen MÜSSEN die Ihnen von diesen Menschen im staatlichen Auftrag vorgegeben werden. Der Unterschied zwischen staatlicher und freier Schule besteht lediglich in unterschiedlichen Ansätzen der Vermittlung dieses staatlich vorgegebenen „Wissens“. Außer einer gewissen Regelosigkeit (Ges. für Schulen i n freier Trägerschaft) und unterschiedlichen Ansät

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1.7

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Ehrliche Leistung als Voraussetzung

Freie Schulen müssen vor allem die ersten Jahre nach deren Genehmigung von der Schulaufsicht viel intensiver angeleitet und kontrolliert werden, damit Kinder an freien Schulen Chancengleichheit nach Beendigung ihrer Schullaufbahn haben, teilweise gibt es erschreckende Machenschaften.

Quelle:

0.0

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Diversifikation ja, Segregation nein.

Grundsätzlich sind Schulen in freier Trägerschaft zu begrüßen, es spricht für und fördert die Möglichkeit kultureller Diversifikation. Dem gegenüber sind aber segregative Tendenzen zu berücksichtigen. Man kann zwar noch nicht von geschlossenen Milieus an den Schulen in freier Trägerschaft ausgehen, eine gewisse Homogenität ist jedoch erkennbar. Auf Grund des Erfolges solcher Schulen, der nicht unbegründet ist, muss man aber feststellen, daß zumeist Kinder der gehobenen Mittelschicht diese Vorteile genießen. Und jene kann sich das Schulgeld durchaus leisten.

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