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Die Bürger haben bei solchen Entscheidungen ein Recht mitzusprechen und ihre Einwände anzubringen BEVOR die Sache beschlossen wird. Der Gemeinderat sollte dann so stimmen, wie die Mehrheit der Bürger entscheidet. Insbesondere wenn der durch den Bau Begünstigte Grundstückseigentümer im Gemeinderat sitzt. Auch wenn der Masten evtl. durch das Landratsamt trotz der nicht Zustimmung des Gemeinderates gebaut worden wäre, würden sich die Bürger dann nicht so Betrogen und hinters Licht geführt fühlen. Weitere Entscheidungen durch den Bürgermeister sowie dem Gemeinderat werden nun angezweifelt.

Quelle:

2.5

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