Pro

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1. Wenn die Verwaltung eine Abschiebung wegen Kriminalität oder sonstwelcher Gründe nicht durchführt, dann ist nach 2 (max. 3 Jahren) mMn eine Schwelle erreicht, an dem eine sowieso schon fragwürdige Abschiebepraxis der Roma nicht mehr menschenwürdig ist. 2. Der Grund warum ein Asylantrag nie gestellt worden ist, geht aus dem Text leider nicht hervor. wenn es ein Beratungsversagen der Behörden ist, soll diese die Folgen nicht der Familie abwälzen. (Im Zweifel für die Betroffenen)

Quelle:

1.2

2 Gegenargumente
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