Straßenverkehrsrecht - Reform des Straßenverkehrsrechts (Halterhaftung bei Verkehrsdelikten)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
54 Unterstützende 54 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

54 Unterstützende 54 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

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Contra

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verfassungswidrig

Eine derartige Änderung würde mit dem grundsätzlich im deutschen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht verankerten, aus der Verfassung abgeleiteten Schuldprinzip (nulla poena sine culpa) brechen und wäre daher verfassungswidrig.

Quelle: NStZ 2017, 7 - Adam/Schmidt/Schumacher: Nulla poena sine culpa – Was besagt das verfassungsrechtliche Schuldprinzip?

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