Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Es gibt gar kein Tanzverbot

Ein Contra wollte ich nicht direkt schreiben, weil ich für Reformen am Feiertagsgesetz durchaus offen bin. Aber Ihr solltet genauer argumentieren, sonst läuft diese Petition wie etliche vor ihr zum selben Thema im Landtag ins Leere. Im bayer. Feiertagsgesetz ist nirgends davon die Rede, dass Tanzen verboten ist. Ein Tanzverbot gibt es gar nicht. Verboten sind Unterhaltungsveranstaltungen, die den ernsten Charakter dieser Tage nicht wahren - ob das auf Tanzen zutrifft? Darüber lässt sich streiten. Außerdem gilt es nur für ÖFFENTLICHE Veranstaltungen. Privat könnt Ihr immer Party machen.

Quelle: <a href="http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-FeiertGBYrahmen&doc.part=X" rel="nofollow">www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-FeiertGBYrahmen&doc.part=X</a>

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