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Bessere Teilhabe für Gehörlose

Vorteil Nummer 2 Das neue Gesetz sieht vor, dass bei angeborener Gehörlosigkeit bzw. Ertaubung vor dem 7. Lebensjahr, bundesweit eine monatliche, einkommenunabhängige, staatliche Leistung in Höhe von zwischen 300-450 Euro geleistet werden soll! Sogar hochgradig Schwerhörige werden Leistungen beziehen können, wenn nicht in gleicher Höhe!

Quelle: <a href="http://www.teilhabegesetz.org//pages/teilhabegesetz/gesetzesvorschlaege-und-stellungnahmen.php" rel="nofollow">www.teilhabegesetz.org//pages/teilhabegesetz/gesetzesvorschlaege-und-stellungnahmen.php</a>

3.0

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