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Gleiches Recht und gleicher Schutz für alle Grundschüler!

Die Schule liegt an der Kreuzung Bachstraße - Neuwerkerstraße. Der starke Verkehr, insbesondere LKW, liegt auf der Bachstraße. Dadurch besteht eine dauernde Gefährdung der Grundschulkinder. Diese soll jetzt noch verstärkt werden, indem diese Straße zur LKW Vorrangstraße erklärt wird. Andere Schulen an einem Eckgrundstück, z.B. die katholische Grundschule an der Zweitorstraße ist auch an beiden flankierende Straßen durch 30 km/h gesichert. Warum sollte die gleiche Sicherheit nicht auch für die Grundschulkinder in Hamm realisiert werden?

Quelle:

3.3

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