öffentliche Personen
Der Antrag geht mir an und für sich nicht weit genug, da lediglich die Nutzung und Abgabe von Reizgeräten an Privatpersonen untersagt werden soll. Ich meine, Reizgeräte dürfen von niemandem eingesetzt werden, auch nicht von öffentlichen Personen, z.B. Polizei pp.