Contra

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Falsches Ziel und falsche Rechtsgrundlage in der Petition

Es geht nicht um §4 des Bundeskleingartengesetzes sondern um §4 der "Kleingartenordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf für stadteigene Kleingartenanlagen". Das Aufstellen von Trampolinen wurde auch nicht plötzlich verboten, sondern war nie erlaubt. Ihr müsst also nicht eine Petition gegen die Umsetzung der KGOrdnung starten, sondern eine Änderung der KGOrdnung anstreben. Einen "Dialog zwischen den Kleingärten*Innen", der Ziel der Petition sein soll, hilft leider nicht wirklich weiter. Daher würde ich die Petition so nicht unterschreiben.

kilde: www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/68/68-302.html

2.9

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