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Duie Kfz-Steuer ist keine Besitz- oder Eigentumssteuer sondern entspricht einer Nutzungsrechtssteuer für den öffentlichen Straßenverkehr. Diesen widerspricht die aktuelle Regeluung des Wechselkennzeichens, denn mit der Anbringung des Kennzeichens an ein Fahrzeug des Fuhrparks erlischt das Nutzungsrecht für die anderen Fahrzeuge. Und damit besteht kein Steuergrund mehr. Für den Steuerzahle besteht kein Vorteil des Wechselkennzeichens gegenüber der herkömmlichen Zulassung. Es ist damit sinnfrei und ein reiner Kostenpunkt in der Verwaltung. Für Steuerverschwendung habe ich kein Verständnis.

Quelle:

4.8

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