Gleichstellung
Wir betreiben eine private Familienbildungsstätte in der Rechtsform einer GbR und fallen unter die Umsatzsteuerpflicht. Als GbR erhalten keinerlei staatlichen Fördergelder. Da generell jeder private Anbieter mit einer Gewinnerzielungsabsicht sein Unternehmen betreibt, sehe ich nicht ein, weshalb Musik- und Tanzschulen uns gegenüber besser gestellt werden sollten. Letztlich erfüllen auch wir mit unseren Eltern-Kind-Kursen einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Erziehung unserer Kinder.
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