Berufsstände ohne USt
Eine Reihe von Berufsständen zahlt keine USt (Ärzte, Anwälte usw.). Man zeige mir z. B. d. Arzt, d. eine Praxis hat u. dabei nicht an e. Gewinnerzielung interessiert ist! Die o. g. Berufsst. dienen auf gewisse Weise d. Gesellschaft-u. das tun Kulturschaffende auch. Aber nichts anderes sind die Betreiber bzw. LehrerInnen d. priv. Schulen, denn sie schaffen Kultur, weil sie sie lehrern. Die Mehreinnahmen durch e. Besteuerung sollen den "öff.-rechtl." Schulen zugute kommen? Na, wer's glaubt...
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