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Es wurde bereits mehrfach wissenschaftlich erhoben, dass Alleinerziehende das höchste Armutsrisiko tragen. Die Kinder selbst haben ein Recht darauf, vor struktureller Benachteiligung geschützt zu werden, besonders weil es immer mehr Mangelfälle gibt, die Erwerbsobliegenheit nicht konsequent überprüft und durchgesetzt wird und man bei der Durchsetzung des Anspruches von den ohnehin überlasteten Familiengerichten abhängig ist. Kinderbetreuung ist in der Regel nicht auf Vollzeitarbeit eingestellt, das Gehalt einer Teilzeitstelle reicht immer seltener aus, um über das Existenzminimum zu kommen.

Quelle: Bertelsmann-Stiftung

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