Tierschutz

Verbot von sexuell motivierten Handlungen an Tieren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag - Petitionsausschuss
1.825 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.825 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Sex mit Tieren ist pervers.

Sexuelle Handlungen an Tieren sind genauso abnormal wie sexuelle Handlungen an Kindern. Bis 1975 war das strafbar . Heute leider nicht mehr. Es sollte genauso bestraft werden wie Kindesmissbrach. Ist doch abnormal und nicht zu verstehen.

Quelle: Bis 1975 war es strafbar.

2.0

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Sodomie

Kein Erwachsener besitzt das Recht, sich sexuell an einem Kind oder einem Tier zu vergehen. Es ist abartig und verurteilenswert, moralisch und juristisch. Es entspricht einer Gewalt-Tat. Wer seine sex. Triebe ausleben möchte hat genügend legitime und umfangreiche Möglichkeiten, egal ob Hetero-, Bi- oder Homosexuell. Ich wünsche Sodomisten eine bösartige, unheilbare Erkrankung, die sie ganz langsam ausfaulen lässt.

Quelle: Eigene Quelle.

1.9

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Keuschheitsgebot

Bin auch für ein Verbot von Stubenfliegen im Schlafzimmer. Die Stubenfliegen dürfen nicht genötigt werden, beim Sex zuzuschauen oder unkeuschen Bildern oder Handlungen ausgesetzt zu sein.. Gilt auch für Mücken und anderes Getier oder Gewürm. Aber auch für Hunde und Katzen und Wellensittiche und vor allem: Meerschweinchen - raus aus dem Bett!

Quelle:

4.0

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tierquälerei, gewalt

Auch heute schon ist die Sexuelle Handlung an Tiere verboten sobald das Tier verletzt wird! Tiere können sich in der Regel sehr wohl wehren wenn Sie etwas nicht möchten, so würde es, wenn es das Tier nicht mag und durch Gewalt gezwungen wird auch heute schon verboten. Ich bin dafür wie es aktuell ist, wer Tiere quält muss bestraft werden und zwar auch nur dann.

Quelle:

3.1

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interspeziessexualität, Natur

Interspeziessexualität kommt auch in der Natur vor. wer Sexualität zwischen Mensch und Tier ablehnt, müsste konsequenter weise auch Sexualität zwischen Elefant und Nashorn oder zwischen (kleinem) Hund und Katze ablehnen. Und welches von den beiden Tieren wäre dann das perverse?

Quelle:

3.0

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Moralgesetzgebung

Keine Moralgesetzgebung! Eine sexuelle Handlung zwischen Mensch und Tier nur wegen den sexuellen Motivation zu verbieten, ist eine Moralgesetzgebung, die nicht betrachtet, ob das Tier bei der sexuellen Handlung leidet oder nicht. Wer der Meinung ist, dass Tiere dabei immer Leiden, soll sexuelle Handlungen verbieten, bei denen die Tiere leiden (das wäre dann ja immer der Fall)

Quelle:

2.9

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Nichts mehr zu tun?

Auch wenn sexuelle Handlungen an Tieren nicht begrüße, dennoch die Frage: "Habt Ihr echt keine Probleme mehr?". Ist es ein echtes gesellschasftliches Problem, das sofort bekämpft werden muss? Ist es das größte und gefährlichste Problem, dass die Tiere im Umgang mit Menschen haben? Die Ziele der Tierschützer sind gut, die Taktik...

Quelle: Tierversuche für Kosmetikindustrie, Zirkustiere, Zoos, Polizei- und Militärkampfhunde und und und ....

2.5

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kindesmissbrauch, vergewaltigung

Tiere sollte man nicht mit Menschen vergleichen. Man bestraft ja auch keine Tiere für Dinge die Menschen nicht tuen dürften. Ein Verbot wäre nicht kontrollierbar und durchführbar. Kindesmissbrauch und Sexuellen Handlungen an Kindern sind nicht vergleichbar... Vergewaltigungen (egal ob an Kindern oder Erwachsenen) müssen immer DEUTLICH stärker bestraft werden, alleine schon weil es sich um Menschen handelt (auch stärker wie aktuell).

Quelle:

2.5

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Moralgesetzgebung

Keine Moralgesetzgebung! Eine sexuelle Handlung zwischen Mensch und Tier nur wegen den sexuellen Motivation zu verbieten, ist eine Moralgesetzgebung, die nicht betrachtet, ob das Tier bei der sexuellen Handlung leidet oder nicht. Wer der Meinung ist, dass ein Tier dabei immer leidet, kann es aufgrund des Leids verbieten. Das wäre dann ja immer der Fall.

Quelle:

1.7

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sex. Missbrauch

Dieses Jahr wurden mehrere Petitionen, mit dem Thema Verbot v. sex. Handlungen an Tieren, eingereicht. Die Begründung wurde kontrolliert, man sah aber leider keinen Handlungsbedarf. Diese Petition läuft ins Leere, weil sie auch das Thema, Verbot v. sex. motivierten Handlungen an Tieren, beinhaltet und somit nicht bearbeitet sondern nur abgelegt wird. In der neuen Legislaturperiode könnte man sie einreichen. Dann muss kontrolliert werden, ob hier Handlungsbedarf angezeigt ist.

Quelle:

1.3

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