Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Im gesamten Rechtssystem gibt es die Unschuldsvermutung

Völliger Blödsinn! Die Unschuldsvermutung gibt es im Strafrecht, und das kommt in der Regel erst zum Tragen wenn sich der "Verdacht" bestätigt hat. Ansonsten: Da hier mehrere Forderungen durcheinander geworfen werden (Verdachtskündigung, Mindestlohn) natürlich keine Mitzeichnung.

Quelle:

4.8

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