Region: Bundesrepublik Deutschland

Vergewaltigung verurteilen! Für eine Reformierung des §177 StGB

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesjustizminister Heiko Maas
3.232 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

3.232 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Gesetzesveränderung ist nicht gleich Gerichtsprozessveränderung

Die meisten Contra-Argumente sind irrational. Nur weil es als Vergewaltigung gelten soll, wenn das Opfer eindeutig "Nein" gesagt hat, heißt das doch nicht, das es kein Gerichtsprozess mehr geben soll mit dazugehöriger Beweisführung und Glaubheitsprüfung. Das eine ist eine Gesetzesveränderung, dass andere ist das Funktionieren des Gerichtsprozesses, was durch eine einfache Gesetzesänderung doch nicht verändert werden kann. Seltsam!

Quelle: mein Hirn

4.0

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Bezugnehmend auf einige Contra-Argumente: Auch wenn die Sachlage am Ende des Tages nicht wirklich zu beweisen sein mag und somit im begründeten Zweifel auch keine Verurteilung stattfinden sollte, so muß wenigstens im Vorfeld schon einmal eindeutig klar sein, daß eine solche Handlung gegen den Willen des Gegenübers grundsätzlich von Gesetzes wegen nicht geduldet wird. Schlimm genug, daß es manche nicht von selbst einsehen.

Quelle:

3.3

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Ein Nein ist ein Nein und bleibt ein Nein! Wer das nicht akzeptiert, ist auch durch eine mögliche Gegenwehr nur noch mehr animiert, Gewalt mit entsprechenden Folgen für das Opfer (egal ob Frau oder auch Mann!) auszuüben. "Artikel 36 der Istanbul-Konventionfordert die Vertragsstaaten im Wesentlichen, nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen mit einer anderen person unter Strafe zu stellen" Das wurde in den vergangenen 8 Jahren ignoriert!

Quelle: <a href="https://www.regenbogenwald.de/downloads/Antwortschreiben_BM_177.pdf" rel="nofollow">www.regenbogenwald.de/downloads/Antwortschreiben_BM_177.pdf</a>

2.7

2 Gegenargumente
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Nur ja heißt ja!

Nur ja heißt ja! Und ein Ja ist nur dann ein Ja wenn ein Nein möglich ist!! Das Problem an den diesbezüglichen Artikeln ist, dass sie viel zu weit auslegbar sind. dadurch, dass sexualisierte Gewalt ein unglaublich sensibles, tabuisiertes Thema ist, können die eisten menschen überhaupt nicht nachvollziehen, was sich in einer solchen Situation in der Betroffenen Person abspielt. Und auch wenn längst wissenschaftlich belegt ist, dass es häufig zu Dissoziationen ( Trennung von Wahrnehmungs- und Gedächtnisinhalten) und andere Phänomenen kommt, wird in dem Artikel ebenfalls nicht berücksichtigt.

Quelle:

2.5

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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4 Gegenargumente
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MANN stelle sich vor: Auf irgendeiner absurden Gegenseite stellen sich irgendwelche Klamauk-Bardinnen hin und singen "Ich habe nie ein NEIN akzeptiert". Ich nehme an, der Petent klatscht hier wie ein ausgerasteter Claquer. Solche Petition soll irgend wer ernst nehmen? Auf welcher banalen Ebene !

Quelle:

1.7

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<a href="http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-02/sexuelle-gewalt-sexualstrafrecht" rel="nofollow">www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-02/sexuelle-gewalt-sexualstrafrecht</a> <a href="http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-02/sexuelle-gewalt-sexualstrafrecht-schutzluecke" rel="nofollow">www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-02/sexuelle-gewalt-sexualstrafrecht-schutzluecke</a>

Quelle:

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