Pro

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standgericht

mich würde mal intressieren, welche kanzlei die EULA verfasst hat. den der/die anwalt/anwäte/-in, die das verfasst hat, hat damit gegen besseres wissen sich eines standesvergehens schuldig gemacht, un gehört allein schon deshalb aus der anwaltschaftlichen arbeit ausgeschlossen.und EA sollte ebenfalls abgemahnt werden, aber nicht mit ein paar euro, sondern richtig heftig, ausserdem ist diese EULA ein fall für die staatsanwaltschaft - den spionage - egal in welcher form, ist ein kapitalverbrechen

Quelle:

4.2

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