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Der Bundesrat selbst schreibt zu seiner durchgebrachten Änderung: "Aufgrund der erheblichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ist daher bei Geschwindigkeitsüberschreitungen die Anhebung der Regelsätze geboten, um bei den Verkehrsteilnehmenden das notwendige Bewusstsein für die Gefährlichkeit ihres Fehlverhaltens zu schaffen. Zudem ist die Anordnung von Fahrverboten innerhalb geschlossener Ortschaften einheitlich bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h geboten, um die notwendige Lenkungswirkung entfalten zu können." Wieso sollte das nun nicht mehr gelten?

Quelle: www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0501-0600/591-19(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

3.7

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