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Dem Deutschen Bundestag wird durch Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (Drucksache 19/26300 vom 28.01.2021) empfohlen die "Verlängerung der Sonderregelungen zum Arbeitslosengeld und zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung" abzulehnen dadurch werden meiner Meinung nach längerfristig Beschäftigte, die im vergangenen Jahr ihren Arbeitsplatz durch Corona verloren haben, benachteiligt Ablehnung der Verlängerung der Bezugsdauer ALG I in 2021: auf Antrag der Fraktion DIE LINKE im Bundestag (Drucksache 19/25068 vom 9.12.2020 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/

Quelle: M.S. als Unterstützer

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