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Notfallmedikation

Öffentliche Vor-Ort Apotheken sind verpflichtet bestimmte Notfallmedikamente immer vorrätig zu haben, auch wenn dies ein Minusgeschäft ist, da diese kaum genutzt werden, und schließlich nach Ablauf der Aufbrauchsfrist in den Müll wandern. Sie sind daher eine der Stützen der Notfallversorgung. Für schnelle Versorgung ohne Lieferzeit!

Quelle: www.pharmazeutische-zeitung.de/fileadmin/pdf/ApBetrO_Merkblatt_Notfall.pdf

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