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EINE Überprüfung des Urteils ist ausreichend. In erster Instanz wird bereits eine gründliche Prüfung vorgenommen. Da finde ich es fair und angemessen wenn dieses Urteil einmal von der nächst höheren Instanz überprüft wird. Aber wenn diese zu dem gleichen Urteil kommt, hat der Bewerber es von zwei Gerichten schriftlich. Das muss reichen.

Quelle:

2.5

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