Ziņot par pārkāpumu Faktiski tas ir Argumenti pret: arguments Volksverhetzung ist ein Verbrechen und muss daher bestraft werden. Meinungsfreiheit schützt nicht gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, siehe u.a. Artikel 18 Grundgesetz. Auch Beleidigung und Verleumdung sind richtigerweise verboten. Avots: 0.6