Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Rechte und Pflichte gehen Hand in Hand

Mit 18 Jahren ist man volljährig, erhält das pasive und aktive Wahlrecht. Auch setzt hier die Geschäftsfähigkeit ein, z.B. Verträge ohne Sorgeberechtigten abschließen zu dürfen.Um zum Schöffen berufen werden zu dürfen, muss man sogar 25 Jahre alt sein. Menschen vor Vollendung des 14. Lebensjahres sind als Kinder strafunmündig, Heranwachsende zählen 18 bis 21 Jährige. 16 Jahre sind nur 2 von der Strafunmündigket entfernt. Das ist mir zu wenig.

Quelle:

3.5

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