Pro

Warum ist die Initiative unterstützenswert?

Auf jeden Fall sollte zuvor die Strafmündigkeitsgrenzen schon zuvor

um jeweils zwei Jahre verringert werden, auch wer mit 15 oder 16 Jahren einen anderen Menschen ermordet, sollte das Recht auf eine lebenslange Gefängnisstrafe haben, insbesondere wenn er in dem Alter schon Verantwortung haben darf, als Wähler die Geschicke des Landes mitzubestimmen. Rosinenpicken gilt nicht: Entweder volle (auch strafrechtliche) Verantwortung, oder nicht.

Quelle: www.derwesten.de/panorama/toetungsdelikt-an-gesamtschule-polizeieinsatz-in-luenen-id213197267.html

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