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Bundesfinanzierung

Solange die Schulsozialarbeit bzw. Jugendsozialarbeit an den Schulen Deutschlands noch nicht bundesweit finanziert wird, wie z.B. vom Bundeselternrat gefordert, solange sind die Länder in der Verpflichtung wenigsten den Status quo erfolgreich arbeitender Schulsozialarbeit weiterhin sicher zu stellen. Oder soll aus dem Ausspruch "Hilft dir selbst, sonst hilft dir ein Sozialarbeiter." nun der Ausspruch "Hilf dir selbst, sonst hilft dir auch kein Sozialarbeiter mehr und du wirst von der Schule verwiesen." werden? Subsidiaritätsprinzip und Sozialstaatsgebot (GG Art. 20, Abs. 1) ade?

Quelle: (1) Interview mit Wolfgang Pabel, Vorsitzender des Bundeselternrates, dlf 08.01.15, 14:35 Uhr; (2) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

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