Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Lynchjustiz

Aufruf zu Lynchjustiz ist strafbar „Nach § 111 Abs. 1 StGB wird derjenige, der öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wie ein Anstifter behandelt. Der Anstifter wiederum wird wie ein Täter bestraft. Das bedeutet in jedem Fall, dass dann, wenn Einer tatsächlich aufgrund einer solchen Äußerung verletzt würde, der Aufrufende sich der Anstiftung zur entsprechenden Tat, also beispielsweise der schweren Körperverletzung oder gar des Totschlags strafbar machen würde“.

Quelle:

0.2

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