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Gestalten statt gestaltet werden

Für eine Ortsgestaltungs- und Einfriedungs-satzung weil: 1. Die Menschen auch Rückzugsräume auch im Außen-bereich benötigen. 2 Die Privatphäre geschützt werden soll ohne das Allgemein-wohl zu vernachlässigen. 3. Damit Investoren und Architekten (manchmal gezwungener Maßen) nicht nur den wirtschaftlichen Nutzen in den Vordergrund stellen.4. Produkte aus Baumärkten nicht einen Teil unserer Baukultur bestimmen. 5. Es nicht nur um Sichtschutz, son-dern auch um einen Gestaltungsrahmen wie Werbe- Hinweis-schilder, Reklame, etc. in der Gemeinde geht. 6. Eching soll gestalten, nicht gestaltet werden.

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