Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Das Anliegen der Organisation ist gerechtfertigt und sinnvoll, passt aber nicht zur bestehenden Gesetzgebung. Die Begründung der Ablehnung ist richtig und gesetzeskonform mit § 52 Abgabenodnung zum Thema Gemeinnützigkeit. Eine Pedition halte ich daher zwar möglich, aber sinnlos, da ansonsten bestehende Gesetze verbogen werden. Das schafft Ungerechtigkeiten. Der Gesetzgeber hat ganz bewusst solches Handeln nicht als gemeinnütig eingeordnet, da es mehr eine Interessens- und Ansichtsvertretung ist.

Quelle:

1.1

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