Abschaffung der Ausnahmen
Fakt ist, dass die vielen Ausnahmeregelungen in dem bisherigen Nichtraucherschutz-Gesetz dazu geführt haben, dass diejenigen Wirte benachteiligt waren, die z.B. nicht die baulichen Voraussetzungen für eine Raucherraum erfüllen konnten. Z.B. weil die "Einraumkneipe" um 5m² zu gross ist, weil eine Trennwand an der notwendigen Stelle nicht möglich ist (Raucherraum muss kleiner als Nichtraucherraum sein), weil man sich nicht einfach zu einer geschlossenen Gesellschaft umdefinieren kann etc.
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