Ärztevorbehalt aus dem Gendiagnostikgesetz entfernen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Ärztevorbehalt aus dem Gendiagnostikgesetz entfernen

(1) Eine diagnostische genetische Untersuchung darf nur durch Ärztinnen oder Ärzte und eine prädiktive genetische Untersuchung nur durch Fachärztinnen oder Fachärzte für Humangenetik oder andere Ärztinnen oder Ärzte, die sich beim Erwerb einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung für genetische Untersuchungen im Rahmen ihres Fachgebietes qualifiziert haben, vorgenommen werden.

(2) Die genetische Analyse einer genetischen Probe darf nur im Rahmen einer genetischen Untersuchung von der verantwortlichen ärztlichen Person oder durch von dieser beauftragte Personen oder Einrichtungen vorgenommen werden.

(3) Eine genetische Beratung nach § 10 darf nur durch in Absatz 1 genannte Ärztinnen oder Ärzte, die

Begründung

Gründe für dieses Gesetz sind vielfältig, aber im Wesentlichen dreht sich alles um den Lobbyismus. Die Ärztekammer nutzt ihre Möglichkeiten gezielt um die Politik zu derartigen Gesetzen zu motivieren. Das dient dem Zweck den Wettbewerb mit innovativen Unternehmen rechtlich einzuschränken und dadurch mehr Umsatz zu generieren. Durch dieses Gesetz sind Patienten praktisch gezwungen, selbst für einfachste genetische/diagnostische Untersuchungen einen Arzt zwischenzuschalten. Darum verwundert es auch nicht, dass sich die Ärztekammer wie folgt auf dieses Gesetz reagiert hat: „Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die geplanten Regelungen im Gendiagnostikgesetz begrüßt. „Wichtig ist vor allem die genetische Beratung vor und nach den Tests durch entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass in dem Referentenentwurf für ein Gendiagnostikgesetz ein Arztvorbehalt bei prädiktiven genetischen Untersuchungen festgeschrieben wird“, sagte der BÄK-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe anlässlich einer Expertenanhörung am Mittwoch. Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/33221/Gendiagnostikgesetz-Bundesaerztekammer-begruesst-Arztvorbehalt“ Aber was ist eigentlich verkehrt daran, dass nur ein Facharzt eine diagnostische genetische Untersuchung durchführen oder beauftragen kann? Dazu möchte ich zunächst den Alltag beschreiben. Der sieht meistens wie im folgendem Beispiel aus. Patient A kommt zum Arzt und hat eine evtl. Familienvorgeschichte für bspw. Brustkrebs. Der Arzt lässt eine Probe von der Schwester entnehmen. Diese wird die Probe per Brief an ein Labor schicken, das ggf. eine PCR durchführt und das Ergebnis wieder an den Arzt zurückschickt. Der Arzt wird dann diesen Brief vorlesen und der Patient weiß danach, dass er evtl. erblich bedingt ein erhöhtes Brustkrebsrisiko hat da er Träger eines defekten Allels von bspw. BRCA1 is und bekommt vielleicht sogar eine Wahrscheinlichkeit zum Durchschlagsrisiko genannt (steht ja evtl. im Brief).
Der findige Leser wird einige Probleme erkennen können: - Der Arzt führt die Versuche nicht selber durch - Der Arzt wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht einmal wissen wie eine PCR, Sequenzierung (nach Sanger, Next-Gen Sequencing, ..), Auswertung mit einem DNA-Chip, usw. funktioniert o Der Arzt kennt die Schwächen und Stärken der jeweiligen Methoden nicht o Der Arzt entwickelt auch keine neuen Methoden o Der Arzt hat meistens nur begrenzt Einblick in den aktuellen Stand der Forschung - Der Arzt besitzt nur eine Vermittlerrolle, die sich auf folgendes beschränkt: o Probenahme o Vorlesen - Die Vermittlerrolle erhöht das Risiko eines Fehlers in der Durchführungkette bis hin zur Diagnose - Bei einer Diagnose wird zwangsweise die Versicherung involviert - Die Kosten sind durch den an sich unnötigen Arzt und fehlenden Wettbewerb sehr hoch Das meiner Meinung nach aber größte Problem ist Folgendes. Die eigentlichen Spezialisten auf diesem Gebiet, also Biologen und Biochemiker, dürfen durch dieses Gesetz nicht mit Ärzten in Konkurrenz treten. Meine Vision wäre eigentlich das folgende Szenario. Ein Patient würde in ein spezialisierten Labor gehen (egal ob von einem Arzt oder Biochemiker geführt) und sich beraten lassen. Danach würde eine kostengünstige Diagnoseführung mit modernen Verfahren durchgeführt werden können, die der Patient privat und damit ohne Involvierung einer Krankenkasse durchführen lassen kann. Zum einen wäre ein Patient nicht mehr auf Standarduntersuchungen beschränkt, die von den Kassen zudem nur in Ausnahmefällen bezahlt werden. Zudem wäre die Zeitdauer je nach Methode deutlich geringer als über den gesetzlich vorgeschriebenem Weg. Ein Fehler könnte schneller aufgedeckt werden und die Beratung würde durch einen Spezialisten auf dem Gebiet erfolgen, der unter Umständen die Methodik sogar selbst weiter entwickelt. Durch den erhöhten Konkurrenzkampf würde die Qualität der Behandlung verbessert werden und die Kosten deutlich reduziert. Zudem könnte vielen Menschen eine schnellere Diagnose zu Gute kommen.

Mögliche Gebiete wegen denen eine Neuregelung Sinn machen könnte: - Herstellung von Mausavataren im Falle von langsam wachsendem Krebserkrankungen - Aufklärung von nicht eindeutigen Familienvorgschichten (von Kassen meist nicht bezahlt) - Leuten einfach die Möglichkeit geben sich anonymisiert sequenzieren zu lassen und dann selber recherchieren zu lassen, wenn sie es sich wünschen - Gewebeproben (bspw. Krebs) zu charakterisieren, um geeignete (oder ungeeignete) Mittel zu finden (oder auszuschließen) anstatt einfach blind irgendwelche Chemotherapeutika durchzutesten

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 20.04.2015
Sammlung endet: 19.10.2015
Region: Deutschland
Kategorie: Gesundheit

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