Nur Betriebstarifeverträge! Wie in Polen: Keine erzwungenen Industrietarifverträge!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundestag

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundestag

Es würde aufgehoben, gestrichen werden: "§ 5 Allgemeinverbindlichkeit (1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuß auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären, wenn 1. die tarifgebundenen Arbeitgeber nicht weniger als 50 vom Hundert der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen und 2. die Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Von den Voraussetzungen der Nummern 1 und 2 kann abgesehen werden, wenn die Allgemeinverbindlicherklärung zur Behebung eines sozialen Notstands erforderlich erscheint. (2) Vor der Entscheidung über den Antrag ist Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die von der Allgemeinverbindlicherklärung betroffen werden würden, den am Ausgang des Verfahrens interessierten Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber sowie den obersten Arbeitsbehörden der Länder, auf deren Bereich sich der Tarifvertrag erstreckt, Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme sowie zur Äußerung in einer mündlichen und öffentlichen Verhandlung zu geben. (3) Erhebt die oberste Arbeitsbehörde eines beteiligten Landes Einspruch gegen die beantragte Allgemeinverbindlicherklärung, so kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Antrag nur mit Zustimmung der Bundesregierung stattgeben. (4) Mit der Allgemeinverbindlicherklärung erfassen die Rechtsnormen des Tarifvertrags in seinem Geltungsbereich auch die bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. (5) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags im Einvernehmen mit dem in Absatz 1 genannten Ausschuß aufheben, wenn die Aufhebung im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend. Im übrigen endet die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags mit dessen Ablauf. (6) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann der obersten Arbeitsbehörde eines Landes für einzelne Fälle das Recht zur Allgemeinverbindlicherklärung sowie zur Aufhebung der Allgemeinverbindlichkeit übertragen. (7) Die Allgemeinverbindlicherklärung und die Aufhebung der Allgemeinverbindlichkeit bedürfen der öffentlichen Bekanntmachung. Fußnote § 5 Abs. 1 bis 5 u. 7: IdF d. Bek. v. 25.8.1969 I 1323 nach Maßgabe d. Entscheidungsformel mit d. GG vereinbar gem. BVerfGE v. 24.5.1977 I 1547 - 2 BvL 11/74 -"

Der Arbeitsmarkt würde diverser werden, so dass durch die entstehende Unübersichtlichkeit fremde Staaten schwerer einen Branchenschwachpunkt fänden. Das Tarif-oder-Arbeitslos-Prinizip des Flächentarifs gäbe es nicht mehr, denn in der Mitte von Leiharbeit oder Festanstellung ist jetzt nichts erlaubt, aber Kompromisslohnverhandlungen wären erlaubt, wenn keine Tarifbindung wie in (4) vorhanden ist. Durch den Unternehmenswechsel bei Betriebstarifen könnte eine Verdienstverbesserung durch Berufserfahrung erfolgen. Viele Unternehmen hielten sich länger im Markt und eine einmal erfolgte Qualifikation durch eine Lehre oder Berufserfahrung hielte länger, so dass der Einzelnde weniger Neustarts im Berufsleben tun muss. Die Leiharbeit wäre unnötiger, "Sklaverei" wird es sowieso geben. Der Rest des TVG würde weiter gelten und Tarifverträge blieben möglich, aber könnten nicht von Dritten aufgezwungen werden. Die Löhne werden doch nur noch über die Betroffenen hinweg zwangsvermittelt wie im Imperium Romanum.

Weil keine glatten Funktionen zur Beschreibung von Löhnen im Arbeitsvertrag genutzt werden, gibt es Lohnstufen, obwohl jeder Abiturient/-in heute glatte Funktionen nutzt und mit dem PC Differentialgleichungssysteme für solche Lohnberechnung machbar sind. Die Funktion dafür könnte an die Konjunktur also an den Unternehmensauftragsbestand, Gewinn, Quartalsergebnisse gekoppelt werden. Jeder Lohn für Mitarbeiter, Manager, sowie Investitionen, Dividenden sollte ein fester prozentualer Anteil an der Bilanz sein. Nur die Bilanzierungshäufigkeit setzt dann die Grenze für die Häufigkeit der Lohnfestsetzung.

Begründung

Der §5 Allgemeinverbindlichkeit des TVG bewirkte unter der Bedingung des Wachstums sozialen Wohlstand seit den 1960er, aber seit den 2000er ist dieser Trend nicht mehr an die Globalisierung angepasst und Deutschland verliert gegen billigere Nationen. Die Aufhebung der Allgemeingültigkeit würde insolventen Unternehmen in der Rezession weiter die Möglichkeit geben, wettbewerbsfähig zu bleiben mit einem Betriebstarif und sich nicht von den "Großen" die Löhne diktieren zu lassen, um endgültig aus dem Markt gemobbt zu werden wegen zu hoher Kosten. Am Ende würden sogar Familienväter 70% Lohn aus der qualifizierten Arbeit bevorzugen als Leiharbeiter in einer neuen Branche zu werden oder "alles" in Arbeitslosigkeit zu verlieren. Die Krise im Kompromisslohn aussitzen, muss vorteilhafter sein als eine Arbeit neu lernen, dann würden die Arbeitnehmer wieder in die Gewerkschaften eintreten in guten Jahren. In der EU haben nur die reichen Nationen industrieabdeckende (=allgemeinverbindlich) Tarifverträge. In den EU-Beitrittskandidatennationen kann man den Lohn noch nach Berufserfahrung persönlich aushandeln. Wegen den Industrietarifen werden die EU-Nationen vorhergesagt 10 Jahre weiter Rezession haben und in China ginge mit 0,5 € Mindestlohn das Wachstum über 10% weiter. Mindestlohn über Hartz IV sollte sein, aber nicht Tarife für Angestellte oder Leitende Angestellte doppelt so hoch wie andere Schengen-Nationen, sonst müssten viele hochqualifizierte Steuerzahler mit den Firmen ins EU-Ausland ziehen, um ihren Job zu behalten oder die Firmen wurden hier Konkurs anmelden, alle entlassen und würden dort nur Einheimische einstellen. Der Rückschritt vom Sozialstaat ist unbequem, aber der Sozialismus war nie für die Ewigkeit erdacht worden und das sozialistisch, kommunistische Denken hat mehr Stufen (=Revolutionen) aufwärts oder abwärts als das Christentum. Die soziale Ungleichheit nimmt durch "alles" oder "nichts" Tarife zu und bringt die Revolution des Verschuldungszusammenbruchs näher. Die Mechanismen im §5 TVG ergeben Übersteuerung durch die Staatsgewalt. Das TVG hilft nicht gegen den Wettbewerbsdruck der fremden Nationen, die günstigere Löhne haben, wobei die BRD im Allgemeinen eine Ausreißerrolle hat, die in der Regel mehr Arbeit gegen den Strom der Unterdurchschnittsnationen erfordert. Warum sollte ein teurer Deutscher mehr leisten können als seine billiger Kollegen aus XYZ unter gleichen Arbeitsbedingungen? Antwort: Löhne angleichen nach unten, sonst verliert der Deutsche seine Arbeit wegen "zu teuer", im Falle von Angestellten verliert z.B. die Rentenkasse dann ~3-10fach, je höher der Lohn desto mehr Hartz. Das Sozialsystem wird instabil und gefährlich wegen §5 TVG. Und dann wäre noch der demografische Wandel hin zu mehr Rentenkosten, Gesundheitskosten der ältesten 10Mio., weniger Steuerzahlern, die die Renten bezahlen sollen, weniger Jugendliche, die in guten Zeiten aushelfen dürfen oder greexit. Das haben schon vor Jahren die Rating-Analysten gemerkt und werden bald die Bonitätratings von der BRD senken müssen, somit würde die BRD schlechtere Kreditkonditionen haben und das Wachstum ginge deshalb zurück und ein sich-beschleunigender Rezession geht weiter.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.10.2012
Sammlung endet: 18.04.2013
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

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