Behaltensrecht von Bagatelleinnahmen / Einführung einer Bagatellgrenze in das SGB XII

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Im Sozialrecht kennt man eine Bagatellgrenze, d.h. zum Beispiel das Behaltensrecht eines Bagatellbetrages von bis zu Euro 50 p.a.. Dieser Betrag bleibt bei der Ermitllung des Einkommans eines Sozialhilfeempfängers außer Betracht (z.B Lottogewinn von 10 Euro, etc.). Das SGB XII sieht eine solche Regelung nicht vor. Nach meiner Auffasssung wird dadurch der Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepubik Deutschland verletzt. Denn Sozialhilfeempfänger sind Sozialhilfeempfänger und dürfen nicht je nach Status (Hartz IV oder SGB XII) in den Genuss einer Bagatellgrenze kommen oder nicht. Die Bürger dürfen daher erwarten, dass der Gesetzgeber dem Rechnung trägt und Kleinbetragsregelungen für alle einheitlich bestimmt.

Begründung

Verletzung des Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepubik Deutschland, vermöge Ungleichbehandlung.von Sozhialhilfeempfängern.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 20.08.2017
Sammlung endet: 19.10.2017
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

Neuigkeiten

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