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§ 35 BauGB - Abschaffung Privilegierte Bauvorhaben von Windenergieanlagen im Außenbereich !!!!

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
6 394 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

6 394 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2014
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

12.10.2018 klo 2.11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


14.03.2014 klo 13.12

openPetition ist eine hervorragende Plattform für uns Bürger.
Auf dieser kann man leicht sein Interesse bekunden und Unterstützer suchen und finden.
Die Plattform ist übersichtlich, schnell nutzbar und für den Petent ein ideales Werkzeug, um sich ein Überblick über die Entwicklung seiner Petition und der Unterstützer zu verschaffen.

Leider werden die Mitzeichner, laut Aussage des Sekretariats des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages wegen mangelnder Sicherheit nicht akzeptiert. Wir bedauern dies.

Um die erfolgreich angefangene Petition nun offiziell Gewicht zu geben, haben wir den Weg über www.BER.de zu der offiziellen Bundestagsplattform gewählt.
Unabhängig von der scheinbar bisherigen, offiziellen Akzeptanz des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages werden wir die Liste der Mitzeichner, die bei openPetition unsere Petition mitunterstützt haben, dem Petitionsausschusses vorlegen.

openPetition hat uns dabei geholfen, dass unsere Petition beim Deutsche
Neuer Petitionstext: Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages akzeptiert die Unterschriften von „openPetition“ nicht, was uns beim Start der Petition nicht bekannt war.

Deshalb müssen wir Sie bitten, als Mitzeichner der Petition nochmals direkt bei dem Deutschen Bundestag Ihre Stimme abzugeben.
Einfach durchführen können Sie dies über die zwischenzeitlich eingerichtete Website www.BER.de (steht für Bündnis Energiewende Reform).
Dort können Sie unter
1a. „Online unterzeichnen“ (direkt beim Deutschen Bundestag)
epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_02/_12/Petition_49690.nc.html
oder unter
1b „Deutschlandweite Unterschriften Sammelaktion“ auf abrufbare Unterschriftslisten unterzeichnen.
Alle Bürger, auch Minderjährige, können dort Ihre Stimme bis zum 03.04.2014 abgeben.
Unsere Petition ist – auch durch ihre Stimme – offiziell beim Deutschen Bundestag bereits zeitnah zugelassen worden und es erfolgt eine inhaltliche Bearbeitung entsprechend den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses.

Rechtliche Grundlage dafür ist Artikel 17 Grundgesetz
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Jedoch gilt oft der Grundsatz: Je mehr Mitunterzeichner eine Petition hat, umso gewichtiger wird die Petition gesehen.

Das Quorum
Wird eine Petition nach Eingang innerhalb von vier Wochen (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten.

Wenn jeder der bisherigen 5.000 Mitzeichner noch eine weitere Stimme aktiviert, hätten wir sofort 10.000 Stimmen, die uns dem Ziel einer öffentlichen Behandlung unserer Petition im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einen entscheidenden Schritt näher bringt.

Danke für Ihre Unterstützung! - Gemeinsam werden wir es schaffen!

---
Petitionsausschuss Deutscher Bundestag - Petitions-ID 49690
Wortlaut der Petition:

"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 35 BauGB entsprechend zu ändern, dass die Privilegierten Bauvorhaben von Windenergieanlagen im Außenbereich, die heute ohne Einbeziehung der durch die Baumaßnahmen betroffenen Bürger möglich sind, abgeschafft werden.
Die Gemeindevertreter, und speziell die Bürger von Deutschland erhalten dadurch wieder das Mandat über "ihre Heimat" selbst bestimmen zu können.
Es wird durch die Gesetzesänderung keine Rechtsvorteile für "Privilegierten Personen" mehr geben."

Hintergrund:
Mehr Demokratie und Bürgerrechte versus EEG-Umlage für "Privilegierte Personen" ???
siehe auch: www.youtube.com/watch?v=DijXCuUk5KI
=> EEG und BauGB (§ 35) verändern ?

Beschreibung:
Unsere Gemeindevertreter und wir Bürger, sollen wieder das Mandat erhalten, über "unsere Heimat" und wie diese, "Heimat", aussehen soll, selbst bestimmen zu können, denn

„Windenergieanlagen (WEA) sind gem. § 35 BauGB privilegierte Anlagen und dürfen deshalb grundsätzlich überall im Außenbereich errichtet werden.

Um die Standortwahl zu steuern, bedarf es deshalb des sog. Planvorbehaltes. Daraus folgt, dass eine Verbandsgemeinde zur wirksamen Steuerung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung einen Flächennutzungsplan, in dem eine oder mehrere Konzentrationszonen für WEA ausgewiesen sind, aufstellen muss.
Außerhalb der Konzentrationszonen ist die Errichtung von WEA ausgeschlossen.

Aufgrund der Privilegierung der WEA muss unter Beachtung der Rechtsprechung zu § 35 BauGB der Windenergie jedoch immer substanziell Raum zur Verfügung gestellt werden. Eine Verhinderungsplanung, die WEA generell ausschließt, ist unzulässig und führt zu einem fehlerhaften Flächennutzungsplan, der keine Rechtsbeständigkeit hat.

Daraus folgt, dass eine Verbandsgemeinde, sollten nicht objektive Gründe Standorte für WEA im gesamten Gemeindegebiet tatsächlich ausschließen, Konzentrationszonen für WEA im Flächennutzungsplan ausweisen muss.

Geschieht dies nicht, ist gem. § 35 BauGB die Errichtung von WEA im gesamten Gemeindegebiet, vorbehaltlich entgegenstehender Fachgesetze im jeweiligen Einzelfall, grundsätzlich möglich.“

Wir fordern eine Abschaffung der Privilegierten Bauvorhaben von Windenergieanlagen im Außenbereich, die heute ohne Einbeziehung der durch die Baumaßnahmen betroffenen Bürger in Deutschland möglich sind!

Es sollte dabei der Grundsatz beachtet und wieder hergestellt werden: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 3).
Es sollten keine Rechtsvorteile für "Privilegierten Personen" geben.

Deshalb fordern wir schnellstmöglich den § 35 BauGB entsprechend zu ändern!

Wir bitten alle, uns vertretenden, politischen Führungspersonen in Deutschland,
jede(n) Bundestagsabgeordnete(n), jede(n) Landtagsabgeordnete(n),
jede(n) Kreistagsabgeordnete(n), jede(n) hauptamtlichen und ehrenamtlichen Bürgermeister(in) und alle Gemeinderäte(innen),
die Bundeskanzlerin, alle Ministerpräsidenten/Ministerpräsidentinnen,
alle Landräte/Landrätinnen und alle Personen, die etwas in unserem Land zu sagen haben

unsere Gesetzesänderungs-Kampagne zum § 35 BauGB
(Abschaffung des „Privilegierten Rechts“) zu unterstützen.

"Steh´ auf - (jede Stimme zählt !)"

wie es in dem uns, für unsere Aktion, zur Verfügung gestellten
„Motivations- sowie Dörfer- und Wald-Rettungslied“

unter www.youtube.com/watch?v=3rNQ2qb-sTk lautet. vert


16.02.2014 klo 9.21

Die BI www.Gegenwind-Rothhausen.de (Unterfranken, Bayern) hat uns Ihr „Motivations- sowie Dörfer- und Wald-Rettungslied“ "Steh´ auf - (Jede Stimme zählt !)" für unsere Kampagne zur Verfügung gestellt-- Danke dafür.

Eigentlich sollte jeder aufstehen!

=> auch die, von uns gewählten und uns vertretenden, politschen Führungspersonen in Deutschland
Neuer Petitionstext: Petitionsausschuss Deutscher Bundestag - Petitions-ID 49690
Wortlaut der Petition:

"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 35 BauGB entsprechend zu ändern, dass die Privilegierten Bauvorhaben von Windenergieanlagen im Außenbereich, die heute ohne Einbeziehung der durch die Baumaßnahmen betroffenen Bürger möglich sind, abgeschafft werden.
Die Gemeindevertreter, und speziell die Bürger von Deutschland erhalten dadurch wieder das Mandat über "ihre Heimat" selbst bestimmen zu können.
Es wird durch die Gesetzesänderung keine Rechtsvorteile für "Privilegierten Personen" mehr geben."

Hintergrund:
Mehr Demokratie und Bürgerrechte versus EEG-Umlage für "Privilegierte Personen" ???
siehe auch: www.youtube.com/watch?v=DijXCuUk5KI
=> EEG und BauGB (§ 35) verändern ?

Beschreibung:
Unsere Gemeindevertreter und wir Bürger, sollen wieder das Mandat erhalten, über "unsere Heimat" und wie diese, "Heimat", aussehen soll, selbst bestimmen zu können, denn

„Windenergieanlagen (WEA) sind gem. § 35 BauGB privilegierte Anlagen und dürfen deshalb grundsätzlich überall im Außenbereich errichtet werden.

Um die Standortwahl zu steuern, bedarf es deshalb des sog. Planvorbehaltes. Daraus folgt, dass eine Verbandsgemeinde zur wirksamen Steuerung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung einen Flächennutzungsplan, in dem eine oder mehrere Konzentrationszonen für WEA ausgewiesen sind, aufstellen muss.
Außerhalb der Konzentrationszonen ist die Errichtung von WEA ausgeschlossen.

Aufgrund der Privilegierung der WEA muss unter Beachtung der Rechtsprechung zu § 35 BauGB der Windenergie jedoch immer substanziell Raum zur Verfügung gestellt werden. Eine Verhinderungsplanung, die WEA generell ausschließt, ist unzulässig und führt zu einem fehlerhaften Flächennutzungsplan, der keine Rechtsbeständigkeit hat.

Daraus folgt, dass eine Verbandsgemeinde, sollten nicht objektive Gründe Standorte für WEA im gesamten Gemeindegebiet tatsächlich ausschließen, Konzentrationszonen für WEA im Flächennutzungsplan ausweisen muss.

Geschieht dies nicht, ist gem. § 35 BauGB die Errichtung von WEA im gesamten Gemeindegebiet, vorbehaltlich entgegenstehender Fachgesetze im jeweiligen Einzelfall, grundsätzlich möglich.“

Wir fordern eine Abschaffung der Privilegierten Bauvorhaben von Windenergieanlagen im Außenbereich, die heute ohne Einbeziehung der durch die Baumaßnahmen betroffenen Bürger in Deutschland möglich sind!

Es sollte dabei der Grundsatz beachtet und wieder hergestellt werden: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 3).
Es sollten keine Rechtsvorteile für "Privilegierten Personen" geben.

Deshalb fordern wir schnellstmöglich den § 35 BauGB entsprechend zu ändern!

Wir bitten alle, uns vertretenden, politischen Führungspersonen in Deutschland,
jede(n) Bundestagsabgeordnete(n), jede(n) Landtagsabgeordnete(n),
jede(n) Kreistagsabgeordnete(n), jede(n) hauptamtlichen und ehrenamtlichen Bürgermeister(in) und alle Gemeinderäte(innen),
die Bundeskanzlerin, alle Ministerpräsidenten/Ministerpräsidentinnen,
alle Landräte/Landrätinnen und alle Personen, die etwas in unserem Land zu sagen haben

unsere Gesetzesänderungs-Kampagne zum § 35 BauGB
(Abschaffung des „Privilegierten Rechts“) zu unterstützen.

"Steh´ auf - (jede Stimme zählt !)"

wie es in dem uns, für unsere Aktion, zur Verfügung gestellten
„Motivations- sowie Dörfer- und Wald-Rettungslied“

unter www.youtube.com/watch?v=3rNQ2qb-sTk lautet.


15.02.2014 klo 15.40

Heute unter www.vernunftkraft.de/ entdeckt
Danke an die "Macher" - So anschaulich wie in diesem Film ist der Sachverhalt bzw. die ganze Problematik der bisher praktizierten "Energiewende" noch nirgends erklärt worden.

Aber nicht nur das EEG muß überdacht werden - auch der § 35 BauGB
Neuer Petitionstext: Petitionsausschuss Deutscher Bundestag - Petitions-ID 49690
Wortlaut der Petition:

"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 35 BauGB entsprechend zu ändern, dass die Privilegierten Bauvorhaben von Windenergieanlagen im Außenbereich, die heute ohne Einbeziehung der durch die Baumaßnahmen betroffenen Bürger möglich sind, abgeschafft werden.
Die Gemeindevertreter, und speziell die Bürger von Deutschland erhalten dadurch wieder das Mandat über "ihre Heimat" selbst bestimmen zu können.
Es wird durch die Gesetzesänderung keine Rechtsvorteile für "Privilegierten Personen" mehr geben."

Hintergrund:
Mehr Demokratie und Bürgerrechte versus EEG-Umlage für "Privilegierte Personen" ???
siehe auch: www.youtube.com/watch?v=DijXCuUk5KI
=> EEG und BauGB (§ 35) verändern ?

Beschreibung:
Unsere Gemeindevertreter und wir Bürger, sollen wieder das Mandat erhalten, über "unsere Heimat" und wie diese, "Heimat", aussehen soll, selbst bestimmen zu können, denn

„Windenergieanlagen (WEA) sind gem. § 35 BauGB privilegierte Anlagen und dürfen deshalb grundsätzlich überall im Außenbereich errichtet werden.

Um die Standortwahl zu steuern, bedarf es deshalb des sog. Planvorbehaltes. Daraus folgt, dass eine Verbandsgemeinde zur wirksamen Steuerung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung einen Flächennutzungsplan, in dem eine oder mehrere Konzentrationszonen für WEA ausgewiesen sind, aufstellen muss.
Außerhalb der Konzentrationszonen ist die Errichtung von WEA ausgeschlossen.

Aufgrund der Privilegierung der WEA muss unter Beachtung der Rechtsprechung zu § 35 BauGB der Windenergie jedoch immer substanziell Raum zur Verfügung gestellt werden. Eine Verhinderungsplanung, die WEA generell ausschließt, ist unzulässig und führt zu einem fehlerhaften Flächennutzungsplan, der keine Rechtsbeständigkeit hat.

Daraus folgt, dass eine Verbandsgemeinde, sollten nicht objektive Gründe Standorte für WEA im gesamten Gemeindegebiet tatsächlich ausschließen, Konzentrationszonen für WEA im Flächennutzungsplan ausweisen muss.

Geschieht dies nicht, ist gem. § 35 BauGB die Errichtung von WEA im gesamten Gemeindegebiet, vorbehaltlich entgegenstehender Fachgesetze im jeweiligen Einzelfall, grundsätzlich möglich.“

Wir fordern eine Abschaffung der Privilegierten Bauvorhaben von Windenergieanlagen im Außenbereich, die heute ohne Einbeziehung der durch die Baumaßnahmen betroffenen Bürger in Deutschland möglich sind!

Es sollte dabei der Grundsatz beachtet und wieder hergestellt werden: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 3).
Es sollten keine Rechtsvorteile für "Privilegierten Personen" geben.

Deshalb fordern wir schnellstmöglich den § 35 BauGB entsprechend zu ändern!


12.02.2014 klo 14.40

Exakter Wortlaut der beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereichten Petition und die Petitions-ID 49690 wurde hinzugefügt
Neuer Petitionstext: Petitionsausschuss Deutscher Bundestag - Petitions-ID 49690
Wortlaut der Petition:

"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 35 BauGB entsprechend zu ändern, dass die Privilegierten Bauvorhaben von Windenergieanlagen im Außenbereich, die heute ohne Einbeziehung der durch die Baumaßnahmen betroffenen Bürger möglich sind, abgeschafft werden.
Die Gemeindevertreter, und speziell die Bürger von Deutschland erhalten dadurch wieder das Mandat über "ihre Heimat" selbst bestimmen zu können.
Es wird durch die Gesetzesänderung keine Rechtsvorteile für "Privilegierten Personen" mehr geben."

Beschreibung:
Unsere Gemeindevertreter, aber speziell auch Gemeindevertreter und wir Bürger, sollen wieder das Mandat erhalten, über "unsere Heimat" und wie diese, "unsere Heimat", "Heimat", aussehen soll, selbst bestimmen zu können. können, denn

„Windenergieanlagen (WEA) sind gem. § 35 BauGB privilegierte Anlagen und dürfen deshalb grundsätzlich überall im Außenbereich errichtet werden.

Um die Standortwahl zu steuern, bedarf es deshalb des sog. Planvorbehaltes. Daraus folgt, dass eine Verbandsgemeinde zur wirksamen Steuerung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung einen Flächennutzungsplan, in dem eine oder mehrere Konzentrationszonen für WEA ausgewiesen sind, aufstellen muss.
Außerhalb der Konzentrationszonen ist die Errichtung von WEA ausgeschlossen.

Aufgrund der Privilegierung der WEA muss unter Beachtung der Rechtsprechung zu § 35 BauGB der Windenergie jedoch immer substanziell Raum zur Verfügung gestellt werden. Eine Verhinderungsplanung, die WEA generell ausschließt, ist unzulässig und führt zu einem fehlerhaften Flächennutzungsplan, der keine Rechtsbeständigkeit hat.

Daraus folgt, dass eine Verbandsgemeinde, sollten nicht objektive Gründe Standorte für WEA im gesamten Gemeindegebiet tatsächlich ausschließen, Konzentrationszonen für WEA im Flächennutzungsplan ausweisen muss.

Geschieht dies nicht, ist gem. § 35 BauGB die Errichtung von WEA im gesamten Gemeindegebiet, vorbehaltlich entgegenstehender Fachgesetze im jeweiligen Einzelfall, grundsätzlich möglich.“

Wir fordern eine Abschaffung der Privilegierten Bauvorhaben von Windenergieanlagen im Außenbereich, die heute ohne Einbeziehung der durch die Baumaßnahmen betroffenen Bürger in Deutschland möglich sind!

Es sollte dabei der Grundsatz beachtet und wieder hergestellt werden: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 3).
Es sollten keine Rechtsvorteile für "Privilegierten Personen" geben.

Deshalb fordern wir schnellstmöglich den § 35 BauGB entsprechend zu ändern!


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