Region: Niemcy

Abfallwirtschaft - Abschaffung des Dualen Systems ("Grüner Punkt")

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
769 769 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

769 769 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2014
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:06

Pet 2-18-18-273-005533

Abfallwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Der Petent spricht sich dafür aus, den Grünen Punkt (Duales System) abzuschaffen
und durch ein Verwertungssystem, welches die Verwertung in Deutschland
durchführt, zu ersetzen.
Der Petent begründet sind Anliegen dahingehend, dass das Duale System nicht den
Zweck einer optimalen Wiederverwertung von Rohstoffen erfüllen würde, da der
anfallende Müll entweder verbrannt oder in Drittländer exportiert werde.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung von 769 Mitzeichnenden unterstützt und auf
der Internet-Seite des Petitionsausschusses zu 28 Diskussionsbeiträgen angeregt
hat.
Dem Petitionsausschuss liegt in dieser Angelegenheit eine weitere Mehrfachpetition
vor, die wegen des Sachzusammenhangs in die parlamentarische Prüfung mit
einbezogen wird.
Der Petitionsausschuss hat die Bundesregierung aufgefordert, ihre Haltung zu dem
in der Petition vorgetragenen Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung der seitens der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Vermeidung und das Recycling von
Produktabfällen wichtige umweltpolitische Anliegen des Deutschen Bundestages
sind. Mit dem zum 1. Juni 2012 in Kraft getretenen neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz

wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt und das
bestehende deutsche Abfallrecht modernisiert. Ziel des neuen Gesetzes ist eine
nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der
Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallvermeidung und
des Recyclings von Abfällen. Ein zentrales Element ist die Umsetzung der
sogenannten abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung. Dieses bedeutet, dass
Hersteller und Vertreiber die Entsorgungsverantwortung für ihre Erzeugnisse
übernehmen. Sie sollen möglichst "abfallarme", d. h. langlebige, wieder verwendbare
und reparaturfreundliche Erzeugnisse auf den Markt bringen. Dazu gehört auch,
dass bereits in der Produktionsphase die Voraussetzungen für eine effektive und
umweltverträgliche Abfallvermeidung und -verwertung geschaffen werden.
Wesentliche Instrumente der Produktverantwortung sind Rücknahmepflichten der
Hersteller und Vertreiber für zu Abfall gewordene Produkte sowie die Festlegung von
Sammel- und Verwertungsquoten.
Für Verpackungen wurde die Produktverantwortung bereits mit der
Verpackungsverordnung von 1991 umgesetzt. Durch diese Verordnung wurde die
Wirtschaft erstmals umfassend verpflichtet, Erzeugnisse nach Gebrauch
zurückzunehmen und bei deren Entsorgung mitzuwirken. Für Verpackungen, die bei
privaten Haushalten anfallen, muss eine kostenpflichtige Beteiligung an dualen
Systemen vorgenommen werden. Die Pflicht zur Beteiligung an dualen Systemen
sorgt für finanzielle Anreize zur Vermeidung überflüssiger Verpackungen und
ermöglicht zugleich eine sinnvolle Verwertung der erfassten Verpackungen.
Die Erfassung der Verwertung von Verpackungsabfällen durch duale Systeme ist
ökologisch effektiv und ökonomisch effizient. Seit Inkrafttreten der
Verpackungsverordnung und der Einrichtung von dualen Systemen durch Hersteller
und Vertreiber haben sich die Verwertungskapazitäten und die Verwertungsraten
signifikant erhöht und teilweise vervielfacht. Seit 1991 stieg die Verwertungsrate von
Verpackungsabfällen von insgesamt 39,2 Prozent innerhalb weniger Jahre auf über
90 Prozent und hält sich seitdem konstant auf hohem Niveau (2013: 96,9 Prozent
einschließlich energetischer Verwertung). Die von der Verpackungsverordnung
vorgegebenen Quoten werden von den dualen Systemen seit Jahren zuverlässig
erfüllt und teilweise deutlich übererfüllt. Bei dualen Systemen werden jährlich rund
4 Millionen Tonnen Verpackungen lizenziert. Die ökologischen Anforderungen der
Verpackungsverordnung sollen jedoch im Rahmen eines zukünftigen
Wertstoffgesetzes noch weiter erhöht werden, um den bestehenden technischen

Verwertungsmöglichkeiten Rechnung zu tragen und zusätzliche Anreize zu einer
Erhöhung der Recyclingmenge zu geben.
Ausführliche Informationen hierzu – insbesondere Schaubilder zu der Entwicklung
der entsprechenden Verwertungsquoten – stellt das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in seinem Internet-Angebot unter
www.bmub.bund.de/P626 zur Verfügung.
Wichtig ist, festzuhalten, dass es aufgrund der durch die Lizenzentgelte
geschaffenen monetären Anreize für die Hersteller und Vertreiber zur Verringerung
der eingesetzten Verpackungen gelungen ist, den Verpackungsverbrauch vom
Wirtschaftswachstum nachhaltig zu entkoppeln. Zwar sind die Lizenzentgelte infolge
technischer Innovationen und des zunehmenden Wettbewerbs zwischen den dualen
Systemen insgesamt gesunken, sie erfüllen jedoch weiterhin eine nicht zu
vernachlässigende Lenkungsfunktion hin zu einer Vermeidung von
Verpackungsmaterial.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass das zuständige Bundesministerium
derzeit an der Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung zu einem
Wertstoffgesetz arbeitet. Es ist vorgesehen, dass zukünftig in einer einheitlichen
Wertstofftonne neben Verpackungsabfällen auch andere Haushaltsabfälle aus
Metallen und Kunststoffen erfasst werden.
Soweit die Petition die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen kritisiert, stellt
der Petitionsausschuss fest, dass nicht alle Staaten über ausreichende Kapazitäten
für eine Verwertung von Abfällen verfügen, sodass eine grenzüberschreitende
Abfallverbringung sinnvoll sein kann. Voraussetzung ist jedoch die Beachtung klarer
Regelungen, die Umweltschutz garantieren. Mit der EU-Verordnung zur Verbringung
von Abfällen ist ein derartiges Regelungswerk geschaffen worden.
Vor dem Hintergrund, dass sich der Grüne Punkt inzwischen zu einem europaweiten
Kennzeichnungssystem im Verpackungsrecycling weiterentwickelt hat, vermag der
Petitionsausschuss nicht zuletzt aus diesem Grunde der Forderung der Petition nach
einer Abschaffung des Grünen Punktes nicht zu entsprechen. Er empfiehlt daher,
das Petitionsverfahren abzuschließen.
Der abweichende Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - als Material zu überweisen und
den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit sie auf

die Notwendigkeit höherer Recyclingquoten, eines Systemwechsels bei der
Wertstofferfassung und das Vorlegen eines entsprechenden Wertstoffgesetzes
aufmerksam macht, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurde
mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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