Regiji: Nemčija

Abfallwirtschaft - Abschaffung des Einwegpfandes für Kunststoffflaschen/Erhaltung der Annahmestationen

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
33 podpornik 33 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

33 podpornik 33 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

  1. Začelo 2018
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

09. 02. 2019 03:30

Pet 2-19-18-273-004755 Abfallwirtschaft

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird die Abschaffung des Einwegpfandes für
Kunststoffgetränkeverpackungen bei gleichzeitiger Erhaltung der Abnahmestationen
für Getränkeverpackungen gefordert.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, es sei nicht
länger hinnehmbar, dass Regelungen zu Lasten der Verbraucher einfach
beschlossen würden. Des Weiteren sei die Pfanderhebung für
Kunststoffgetränkeverpackungen sowohl mit einem enormen Mehraufwand für alle
beteiligten Unternehmen als auch mit einer untragbaren Arbeitslast für die
Verbraucher verbunden. Die Sammlung leerer Kunststoffgetränkeverpackungen
belaste zudem die Wohn- und Lebensqualität der Verbraucher. Schließlich möchte er
auch keine Pfandflaschen mehr wegbringen müssen. Im Übrigen sei das hiesige
Pfandsystem mit europäischem Recht nicht vereinbar, da es Produktgruppen
anderer Industrien diskriminiere und behindere.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 33 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 15
Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss vermag das vorgetragene Anliegen nicht zu unterstützen.

Der Petitionsausschuss macht zunächst grundlegend darauf aufmerksam, dass die
Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen in der Verpackungsverordnung
geregelt ist. Mit der Pfandpflicht sollen insbesondere die in Deutschland
vorhandenen ökologisch vorteilhaften Mehrweg-Systeme geschützt werden. Der
Anteil von Einwegverpackungen war in den Jahren vor Einführung des Pfandes
ständig gestiegen. Gegenüber den Mehrwert-Alternativen verursachen
Einwegverpackungen deutlich mehr Abfall, verbrauchen bei Herstellung und
Entsorgung mehr Energie und tragen stärker zum Treibhauseffekt bei. Nach
Auffassung des Ausschusses wirkt das Pfand diesen ökologisch nachteiligen
Auswirkungen entgegen und stärkt Mehrwegsysteme, die ökologisch vorteilhafter
sind. Zudem hat das Pfand darüber hinaus eine verstärkte sortenreine Rücknahme
der Einwegflaschen bewirkt. Dies begünstigte nicht nur eine hochwertige Verwertung
der Einwegflaschen, sondern dämmte auch das sogenannte „Littering“ von
Getränkeverpackungen deutlich ein.

Der Petitionsausschuss betont, dass die deutsche Verpackungsverordnung sich auf
die europäische Verpackungsrichtlinie (Richtlinie 94/62/EG des europäischen
Parlamentes und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und
Verpackungsabfälle – Abl. L 365 vom 31. Dezember 1994, S. 10) stützt. Diese
Richtlinie bezweckt, die Vorschriften der Mitgliedstaaten im Bereich der
Verpackungs- und der Verpackungsabfallwirtschaft zu harmonisieren, um
Auswirkungen dieser Abfälle in allen Mitgliedstaaten sowie in dritten Ländern auf die
Umwelt zu vermeiden, bzw. diese Auswirkungen zu verringern und so ein hohes
Umweltschutzniveau sicher zu stellen.

Zu diesem Zweck sind in der Verpackungsrichtlinie Maßnahmen festgelegt, die das
Entstehen von Verpackungsabfällen vermeiden sollen, sowie Maßnahmen, die auf
die Wiederverwendung, die stoffliche und die anderweitige Verwertung von solchen
Abfällen ausgerichtet sind. Nach dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten
sicherstellen, dass Systeme für die Sammlung, die Wiederverwendung von
gebrauchten Verpackungen und die stoffliche oder anderweitige Verwertung von
Verpackungsabfällen mit dem Ziel einer bestmöglichen Entsorgung eingerichtet
werden.

Nach Kenntnis des Petitionsausschusses hat für die Einrichtung des Pfandsystems
im Falle Deutschlands eine große Rolle gespielt, dass im Gegensatz zu anderen
EU-Staaten hierzulande gut funktionierende Mehrwegsysteme vorhanden waren, die
es durch ein Pfand auf Einweg-Getränkeverpackungen zu schützen galt. Das
Pfandsystem in seiner jetzigen Ausgestaltung diskriminiert auch keine ausländischen
Hersteller und ist daher – anders als vom Petenten behauptet – mit dem
europäischen Binnenmarkt vereinbar.

An dieser Stelle macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass der
Deutsche Bundestag am 30. März 2017 das Gesetz zur Fortentwicklung der
haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen
(Verpackungsgesetz) beschlossen hat. Es soll überwiegend am 1. Januar 2019 in
Kraft treten. Der Petitionsausschuss begrüßt, dass diese gesetzliche Regelung die
geltende Verpackungsverordnung fortentwickelt, um hohe ökologische Standards bei
der Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle zu gewährleisten und einen
funktionierenden Wettbewerb zwischen den Systemen sowie rechtskonformes
Verhalten aller betroffenen Marktteilnehmer auf Dauer sicher zu stellen.

Soweit der Petent anführt, dass er keine Pfandflaschen mehr wegbringen wolle, hebt
der Petitionsausschuss hervor, dass in der Verpackungsverordnung kein gesetzlicher
Rückgabezwang für pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen geregelt ist. Dem
Petenten steht es also frei, seine Getränkeverpackungen – unter Verzicht auf das
Pfand – anderweitig zu entsorgen. Da jedoch nur eine Rückgabe an den
Annahmestellen eine anschließende hochwertige Verwertung sicherstellt, kann auf
die Lenkungswirkungen des Pflichtpfandes aus Sicht des Ausschusses nicht
verzichtet werden.

Der Petitionsausschuss verweist ergänzend auf die Aussagen der die Regierung
tragenden Parteien zu dieser Thematik im Koalitionsvertrag: „Kreislaufwirtschaft:
Wir stehen für eine Weiterentwicklung des erfolgreichen deutschen Modells der
Kreislaufwirtschaft. Anspruchsvolle Recyclingquoten, Wettbewerb und
Produktverantwortung sollen dabei auch künftig die Leitplanken sein. Wir wollen,
auch im Rahmen des europäischen Kreislaufwirtschafspaketes und der weiteren
Arbeiten an der europäischen Plastikstrategie, Abfallvermeidung und Recycling
stärken, die Einsatzmöglichkeiten für recycelte Materialien verbessern und
entsprechende Anreize sowie mögliche gesetzliche Pflichten prüfen. Daneben wollen
wir die Produktverantwortung weiterentwickeln, d. h. Hersteller müssen
Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Wiederverwendbarkeit stärker berücksichtigen.

Wir werden die Recyclingpotentiale weiterer relevanter Abfallströme wie Altholz,
Alttextilien oder Altreifen evaluieren und verstärkt nutzen. Bei der
Einweg-Mehrweg-Diskussion setzen wir auf Wissenschaftlichkeit und den größten
ökologischen Nutzen. Deshalb werden wir für Ökobilanzen als
Entscheidungsgrundlage zügig die einheitliche Methodik weiterentwickeln. Wir
werden eine ‘Nationale Forschungs- und Innovationsstrategie für
Ressourcenschutztechnologie‘ gemeinsam mit der Wirtschaft erarbeiten ……..“. Der
Koalitionsvertrag ist im Internet abrufbar unter www.bundesregierung.de.
Abschließend möchte der Petitionsausschuss noch auf die im Januar 2018
vorgestellte Strategie der EU-Kommission gegen Plastikmüll sowie auf den im Mai
2018 gemachten Vorschlag der Kommission zur weiteren Bekämpfung des
Plastikmülls zum Schutz der Umwelt und Meere aufmerksam machen. Der Gang des
entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens kann den Medien entnommen werden.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein
weitergehendes parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in
Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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