Região: Alemanha

Abfallwirtschaft - Abschaffung des Einwegsystems von Pfandflaschen

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
298 Apoiador 298 em Alemanha

A petição não foi aceite.

298 Apoiador 298 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:06

Pet 2-18-18-273-010711

Abfallwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Die Petition spricht sich im Interesse einer Verminderung von Kunststoffabfällen für
die Abschaffung des Einwegsystems bei Plastikflaschen sowie für die Reduzierung
des Gebrauchs von Plastiktragetaschen aus.
Die Eingabe fordert richtige Signale zur Reduzierung des zunehmenden
Aufkommens an Kunststoffabfällen. In den weiteren Ausführungen bemängelt die
Petition die Existenz von Einwegflaschen und bezieht diese Kritik vermutlich auf den
Bereich der Plastikflaschen. Weiterhin sollten gesetzliche Regelungen dazu
beitragen, dass der Preis für Kunststofftragetaschen deutlich über dem von
Stoffbeuteln oder Papiertüten liege.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 298 Unterstützer fand sowie
181 Diskussionsbeiträge auf der Internetseite des Petitionsausschusses bewirkt hat.
Dem Petitionsausschuss liegen zwei weitere inhaltsgleiche Eingaben vor, die
aufgrund des Sachzusammenhangs in die parlamentarische Beratung des Anliegens
einbezogen werden. Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit
gegeben, ihre Haltung zu dem Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung der seitens der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der Verminderung von
Kunststoffabfällen bereits die in Deutschland seit vielen Jahren geltenden
Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsrechts dienen. Mit der Einführung der

Verpackungsverordnung wurde im Jahr 1991 den Herstellern und Vertreibern von
Verpackungen die sogenannte abfallwirtschaftliche Verantwortung übertragen.
Hersteller und Vertreiber sind u.a. verpflichtet, die unentgeltliche Rücknahme und
Verwertung ihrer Verpackungen zu organisieren und hierfür die Kosten zu
übernehmen. Durch diese Kostenübertragung wurden wirtschaftliche Anreize
geschaffen, Produkte möglichst sparsam zu verpacken und somit zur Reduzierung
von Verpackungsabfällen beizutragen. Das Prinzip der abfallwirtschaftlichen
Produktverantwortung hat sich in der Praxis nach Dafürhalten des
Petitionsausschusses bewährt. So wurden von den jährlich in Deutschland
verbrauchten Verpackungen im Jahr 1991 erst etwa 39 Prozent einer Verwertung
zugeführt, wohingegen diese Quote im Jahr 2011 bei über 96 Prozent lag. Zudem
konnte eine Entkoppelung des Verpackungsverbrauchs vom Wirtschaftswachstum
erreicht werden.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die seit dem Jahr 2003 geltende Pfandpflicht
für Einweggetränkeverpackungen der Förderung ökologisch vorteilhafter
Mehrwegsysteme bei Getränkeverpackungen dient. Sie hat darüber hinaus dazu
geführt, dass Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff im Pfandsystem
sortenrein erfasst und einer stofflichen Verwertung zugeführt werden. Dies leistet
einen ganz wesentlichen Beitrag zur Ressourcenschonung und zur Verminderung
der Umweltbelastung aus Einwegverpackungen.
Was die Verwendung von Plastiktragetaschen anbelangt, so weist der
Petitionsausschuss darauf hin, dass ihr tatsächlicher Anteil am Kunststoffverbrauch
gering ist. In Deutschland liegt er unter 1 Prozent. Gemessen am EU-Durchschnitt
von 198 Stück pro Einwohner und Jahr hat Deutschland mit 71 Stück zudem einen
geringen Verbrauch an Plastiktragetaschen. Der Petitionsausschuss weist darauf hin,
dass die in Verkehr gebrachten Kunststofftüten dem Regelungsbereich der
Verpackungsverordnung unterliegen und z.B. über die gelbe Tonne gezielt erfasst
und einer entsprechenden Verwertung zugeführt werden. Durch diese geregelte
Erfassung wird auch deren Eintrag in Gewässer vermieden.
Vor dem Hintergrund, dass in der Europäischen Union nach Angaben der
Europäischen Kommission im Jahr 2010 über acht Milliarden Kunststofftüten
weggeworfen wurden, hat sich Deutschland auf europäischer und internationaler
Ebene stark engagiert, um die Verunreinigung der Umwelt durch Kunststoffabfälle
insgesamt noch weiter zu reduzieren. Der Petitionsausschuss begrüßt, dass die
Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Reduzierung des

Verbrauchs von Kunststofftragetaschen am 18. Dezember 2014 vorgelegt hat, mit
dem die Europäische Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) ergänzt werden soll. Die
wichtigsten Ziele liegen in der Begrenzung nachteiliger Auswirkungen leichter
Einweg-Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von bis zu 50 Mikron auf die
Umwelt. Konkret ist vorgesehen, dass bis Ende 2019 jeder EU-Bürger im Schnitt pro
Jahr nur noch maximal 90 Plastiktüten verbrauchen soll. Sechs Jahre später sollen
es noch 40 Plastiktragetaschen sein. Mitgliedsstaaten können alternativ oder
zusätzlich eine Bezahlpflicht für Plastiktüten einführen. Darüber hinaus können sie
selbst entscheiden, welche weiteren Maßnahmen sie ergreifen, um den Verbrauch
an Kunststoff-Tragetaschen zu senken.
Dem Richtlinienvorschlag zur Verringerung des Verbrauchs von diesen Einweg-
Kunststofftragetaschen haben der Rat am 2. März 2015 und das Europäische
Parlament am 28. April 2015 zugestimmt. Das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird im Dialog mit Umwelt- und
Verbraucherverbänden, den Ländern sowie mit der betroffenen Wirtschaft mögliche
Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs an leichten Kunststofftragetaschen auf
nationaler Ebene erörtern. Es werden sowohl regulatorische als auch freiwillige
Maßnahmen erörtert werden. Da freiwillige Maßnahmen immer vorzuziehen sind,
könnte zum Beispiel an eine freiwillige Selbstverpflichtung gedacht werden, mit der
die bereits existierenden freiwilligen Maßnahmen des Lebensmitteleinzelhandels zur
entgeltlichen Abgabe von Kunststofftragetaschen erweitert würden. Weitere
Einzelheiten finden sich auf der Internetseite des BMUB unter
www.bmub.bund.de/service/buergerforum/haeufige-fragen-faq/faq-
plastiktueten/.
Vor dem Hintergrund, dass ein gesetzliches Verbot des Inverkehrbringens von
Kunststoffverpackungen mit Blick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit bedenklich wäre, vermag der Petitionsausschuss dem Anliegen
nach einer Abschaffung des Einwegsystems von Plastikflaschen nicht zu
entsprechen. Angesichts des am 28. April 2015 vom Europäischen Parlament
verabschiedeten Richtlinienvorschlags zur Verringerung des Verbrauchs von
Kunststofftragetaschen wird hingegen dem Anliegen bezüglich eines bewussteren
Umgangs mit Einweg-Kunststofftragetaschen entsprochen. Der Petitionsausschuss
empfiehlt daher das Petitionsverfahren abzuschließen, weil den Anliegen teilweise
entsprochen worden ist.

Der abweichende Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - zur Erwägung zu überweisen,
soweit ein verstärktes Engagement der Regierung bei der Erhöhung der
Mehrwegquote und der Verringerung der Nutzung von Plastiktüten gefordert ist, und
das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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