Abfallwirtschaft - Ausstattung von Kreuzfahrtschiffen mit umweltfreundlicher Technik

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
859 Unterstützende 859 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

859 Unterstützende 859 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:53

Pet 2-17-18-273-034491Abfallwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit – als Material zu überweisen, soweit es um die
Übertragung der für Nord- und Ostsee definierten Standards auf die übrigen
Weltmeere geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, Kreuzfahrtschiffe nicht mehr mit Schweröl zu
betreiben, sondern künftig mit umweltfreundlicherer Technik auszustatten.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass ein Großteil des heutigen Tourismus
per Schiff abgewickelt werde. Die in der Regel mit minderwertigem Schweröl
betriebenen Seeschiffe verschmutzten die Meere und die Luft mit Schwefel-,
Stickstoffoxid- und anderen Partikelemissionen. Neben den Abgasemissionen hätten
die Schiffsdieselmotoren auch erhebliche Lärmbelästigungen zur Folge.
Die Eingabe spricht sich vor diesem Hintergrund dafür aus, Kreuzfahrtschiffe künftig
mit umweltfreundlicherer Technik auszustatten und Kreuzfahrtschiffe beispielsweise
von Land aus mit Strom zu versorgen.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 859 Unterstützer fand sowie auf der Internet-
Seite des Petitionsausschusses 39 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Umweltanforderungen an die
Seeschifffahrt durch die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) geregelt
werden. Ein zentrales Instrument der IMO ist das Internationale Übereinkommen von
1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL). Dabei
handelt es sich um ein internationales, weltweit gültiges Übereinkommen zum Schutz
der Meeresumwelt. Das Vertragswerk besteht aus dem eigentlichen
Übereinkommen, zwei Protokollen und sechs Anlagen. Das Übereinkommen enthält
allgemeine Regeln, wie z. B. Begriffsbestimmungen und die Festlegung des
Anwendungsbereiches. Die Anlagen I bis VI des Übereinkommens regeln die
verschiedenen Arten von Verschmutzungen in Zusammenhang mit dem
Schiffsbetrieb. Anlage VI enthält "Regeln zur Verhütung der Luftverschmutzung
durch Schiffe" und trat am 19. Mai 2005 international in Kraft.
Der Petitionsausschuss stellt weiterhin fest, dass im Juli 2005 sieben europäische
IMO-Mitgliedstaaten, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, eine Revision
von Anlage VI beim Meeresumweltausschuss (MEPC) der IMO beantragten. Diese
Revision wurde im Oktober 2008 anlässlich der 58. MEPC-Sitzung beschlossen.
Zentraler Regelungsgehalt der Revision ist die Einführung einer zeitlich gestaffelten
Absenkung der Grenzwerte für den Schwefelanteil in Schiffstreibstoffen sowie eine
zeitlich gestaffelte Senkung der Grenzwerte für durch Schiffsdieselmotoren
verursachte Stickstoffoxid-Emissionen, die sich nach Baujahr und Motorisierung
richten. Zudem enthält das Regelwerk Anforderungen an die Qualität von
Schiffstreibstoffen. Die revidierte Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens sieht
eine stufenweise Reduzierung des Schwefelgehalts ölhaltiger Schiffstreibstoffe von
4,5 Prozent vor dem 1. Januar 2012 über 3,5 Prozent ab dem 1. Januar 2012 auf
0,5 Prozent ab dem 1. Januar 2020 vor. In den Schwefelemissions-
Überwachungsgebieten (Sulphur Emission Control Areas – SECA) auf Nord- und
Ostsee galt zunächst ein Grenzwert von 1,5 Prozent, der am 1. Juli 2010 weiter auf
ein Prozent gesenkt wurde. Ab dem Jahr 2015 wird der Grenzwert in den SECA in
einem letzten Schritt auf 0,1 Prozent reduziert. Der Petitionsausschuss weist darauf
hin, dass das Wirksamwerden des Grenzwertes von 0,1 Prozent ab dem Jahr 2015
für die Schifffahrt das Erfordernis bedeutet, in den Schwefel-
Emissionsüberwachungsgebieten die Treibstoffe von schwefelreichem Rückstandsöl
auf schwefelarme Destillate umzustellen, da Treibstoffe mit einem Schwefelgehalt

von 0,1 Prozent auf Schwerölbasis nicht herstellbar sind. Die einzige Option zur
Wiederverwendung von Rückstandsölen als Treibstoff ist die Nutzung von
Abgasentschwefelungsanlagen.
Der Petitionsausschuss macht weiterhin darauf aufmerksam, dass sich Deutschland
bei den Verhandlungen auf Ebene der IMO erfolgreich für die ambitionierten
Grenzwerte insbesondere in SECA eingesetzt hat. EU-weit sind zusätzlich
Fahrgastschiffe im Linienverkehr, zu denen auch Kreuzfahrtschiffe zählen können, in
der "Richtlinie 1999/32/EG hinsichtlich des Schwefelgehalts von Schiffskraftstoffen"
(sog. Schwefel-Richtlinie) geregelt. In den Hoheitsgewässern und ausschließlichen
Wirtschaftszonen der Mitgliedstaaten ist hier derzeit ein Grenzwert von maximal
1,5 Prozent für den Schwefelgehalt im Kraftstoff erlaubt. Am 21. November 2012
haben das Europäische Parlament und der Rat die Änderung der Richtlinie
1999/32/EG hinsichtlich des Schwefelgehalts von Schiffskraftstoffen verabschiedet.
Die Mitgliedstaaten erhalten nunmehr 18 Monate Zeit zur Umsetzung der Richtlinie in
nationales Recht.
Soweit sich die Petition für den Einsatz umweltfreundlicher Technologien auf
Kreuzfahrtschiffen ausspricht, macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam,
dass beispielsweise die TUI Cruises eine Absichtserklärung zur energieschonenden
und emissionsreduzierenden Versorgung der TUI Cruises-Flotte während der
Liegezeiten in Hamburg unterzeichnet hat. Das Konzept besteht darin, mit
Flüssigerdgas (LNG) den Strom an Bord eines schwimmenden Kraftwerkes, der sog.
e-power barge, zu erzeugen und nicht mehr an Bord der Kreuzfahrtschiffe selbst. Die
sonst in den Häfen genutzten Hilfsdiesel der Kreuzfahrtschiffe können dann
zusätzlich ausgeschaltet werden. In dem Vergleich zu herkömmlichen Dieselmotoren
können so Lärm und Abgasemission erheblich reduziert werden, da der anfallende
Strombedarf umweltfreundlich aus LNG an Bord produziert werden kann.
Vorausgesetzt, dass Stromanschlüsse für die externe Energieversorgung bestehen,
ließen sich mit der e-power barge nicht nur Kreuzfahrtschiffe, sondern auch
Containerschiffe, Tanker oder Fähren mit Strom versorgen. An dieser Stelle weist der
Petitionsausschuss darauf hin, dass die Europäische Kommission am 24. Januar
2013 zum Thema "Saubere Energie für den Verkehr: Eine europäische Strategie für
alternative Kraftstoffe" dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Mitteilung
übersandt hat. Hierin betrachtet die Kommission für den Bereich des Wasserverkehrs
LNG als attraktive Kraftstoffoption, insbesonderefür den Langstreckenverkehr. Die
Mitteilung befindet sich auf europäischer Ebene noch in der Beratung. Auch die IMO

ist mit Überlegungen befasst, den Betrieb von Schiffen mit LNG einheitlich zu regeln.
Die großen Klassifikationsgesellschaften wie Germanischer Lloyd, Det Norske
Veritas und Lloyds Register arbeiten intensiv an Klassifizierungsstandards für LNG-
betriebene Schiffe und sind auch in der Rolle als Beratungsdienstleister bereits in der
Lage, im Bereich LNG-Antrieb bei der Planung und Umsetzung umfangreich tätig zu
werden.
Soweit die Petition Regelungen hinsichtlich der Meeresverschmutzung durch
Schiffsmüll fordert, stellt der Petitionsausschuss fest, dass derartige Regelungen
weltweit durch Anlage V des MARPOL-Übereinkommens festgelegt sind. Die IMO
hat mit der Resolution MEPC.201 (6.2) die Anlage V neu gefasst, die zum 1. Januar
2013 in Kraft getreten ist. Die wesentliche Neuerung besteht in einem
grundsätzlichen Ein-bringungs- und Einleitungsverbot von Schiffsmüll mit zulässigen
Ausnahmen.
Der Petitionsausschuss stellt abschließend fest, dass durch die Revision der
Schwefelrichtlinie strengere Grenzwerte für Schiffstreibstoff, insbesondere in der
Nord- und Ostsee, eingeführt worden sind. So sind Nord- und Ostsee seit 2006
Kontrollgebiete für Schwefelemissionen, innerhalb derer ab 2015 ein Schwefelgehalt
von 0,1 Prozent gelten soll. Dem gegenüber gilt weltweit ein Grenzwert von
3,5 Prozent, der frühestens ab dem Jahr 2020 auf 0,5 Prozent gesenkt wird. Der
Petitionsausschuss gibt zu bedenken, dass räumlich begrenzte Vorhaben bei
globalen Märkten wie der Schifffahrt zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten der
Anrainerstaaten und in diesem Fall zulasten der deutschen Seehäfen führen können.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und
dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – als
Material zu überweisen, soweit es um die Übertragung der für Nord- und Ostsee
definierten Standards auf die übrigen Weltmeere geht, und das Petitionsverfahren im
Übrigen abzuschließen.
Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Petition
der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit –
zur Erwägung zu überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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