Région: Allemagne

Abfallwirtschaft - Austausch von eingebauten Batterien durch Nutzer

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
514 Soutien 514 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

514 Soutien 514 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2013
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 à 16:11

Pet 2-17-18-273-047262 Abfallwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.10.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Begründung

Die Petition begehrt eine Änderung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz mit dem
Ziel, den Nutzern von Smartphones, Tablet-Computern und anderen
Telekommunikationsgeräten die Entnehmbarkeit von Batterien und Akkumulatoren
zu erleichtern und auf diese Weise eine längere Verwendung der Geräte im
Interesse des Verbraucher- und Umweltschutzes zu gewährleisten.
Die Eingabe führt aus, dass die Hersteller gemäß § 4 Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dazu verpflichtet seien, die Demontage und
Verwertung von Elektrogeräten zu erleichtern. Gegen diese Vorgabe werde jedoch
oftmals verstoßen, da insbesondere bei Ultrabooks, Smartphones oder Tablet-
Computern der Austausch von Batterien oder Akkumulatoren durch den Nutzer nicht
mehr möglich sei. Die Eingabe führt aus, dass die Hersteller derartiger Geräte darauf
spekulierten, dass die Nutzer dieser Geräte auf diese Weise schneller zum Neukauf
animiert würden. Nach Dafürhalten der Petition führe dieses zu einer
Wegwerfgesellschaft, was aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit,
insbesondere im Interesse der Verwertung von Rohstoffen, verhindert werden
müsse. Die Petition begehrt vor diesem Hintergrund eine Weiterleitung der Eingabe
an das Europäische Parlament.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 514 Unterstützer fand sowie
23 Diskussionsbeiträge auf der Internet-Seite des Petitionsausschusses bewirkt hat.

Zu der Eingabe liegt eine weitere Mehrfachpetition vor, die wegen des
Sachzusammenhangs in die parlamentarische Beratung einbezogen wird.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss pflichtet der Eingabe dahingehend bei, dass insbesondere
bei akkubetriebenen Produkten der Informations- und Kommunikationstechnik, wie
zum Beispiel bei Smartphones oder Tablet-Computern, die problemlose
Ersetzbarkeit des Akkumulators eine wichtige Voraussetzung für die längere
Verwendung der Geräte darstellen kann.
Im Rahmen der Neufassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes soll die
Regelung zur Produktkonzeption in § 4 geändert und an die Vorschriften der
Richtlinie 2013/56/EU zur Änderung der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und
Altakkumulatoren hinsichtlich des Inverkehrbringens von Cadmium enthaltenden
Gerätebatterien und -akkumulatoren, die zur Verwendung in schnurlosen
Elektrowerkzeugen bestimmt sind, - sogenannte "Batterie-Richtlinie" - angepasst
werden. Entsprechend den europarechtlichen Vorgaben sind die Geräte durch die
Hersteller künftig so zu entwerfen, dass Altbatterien und Altakkumulatoren von den
Endverbrauchern problemlos entnommen werden können. Wenn dies nicht der Fall
ist, ist sicherzustellen, dass eine Entnahme durch ein vom Hersteller unabhängiges
Fachpersonal möglich ist. Da es sich bei der Batterierichtlinie um eine Abfallrichtlinie
handelt, spricht die Richtlinie nur von einer Entnahme von Altbatterien und
Altakkumulatoren und nicht von deren Austauschbarkeit. Ebenso verfolgt das
Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) das Ziel, dass sowohl die
Altbatterien und Altakkumulatoren als auch die Elektro- und Elektronik-Altgeräte
einer ordnungsgemäßen, sicheren und hochwertigen Behandlung und Verwertung
zugeführt werden. Entgegen der Auffassung der Petition vermag der
Petitionsausschuss daher herstellerseitig keinen Verstoß gegen § 4 ElektroG zu
erkennen.
Der Petitionsausschuss macht an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass die
Produktanforderungen im Übrigen im Rahmen der "Ökodesign-Richtlinie" zu regeln

sind. Er begrüßt daher, dass die Europäische Kommission auf Grundlage der
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/125/EG zur Schaffung
eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte
Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (sogenannte "Ökodesign-
Richtlinie") am 26. Juni 2013 die Verordnung 617/2013 erlassen hat, mit der die
Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen von Computern und
Computerservern festgelegt werden. Die Verordnung gilt unter anderem für die in der
Petition angesprochenen Notebook-Computer und Tablet-PCs. Die Verordnung sieht
unter anderem weitergehende Informationspflichten der Hersteller von Notebook-
Computern vor. So müssen diese Hersteller in den technischen Unterlagen die
erreichbare Mindestanzahl der Ladezyklen eines Akkus angeben und diese auf frei
zugänglichen Websites veröffentlichen. Ab dem 1. Juli 2014 müssen die Hersteller
von Notebook-Computern auf der Außenverpackung des Gerätes mit dem Hinweis
„Der Akku/ die Akkus dieses Produktes kann/können nicht ohne weiteres vom
Benutzer selbst ausgetauscht werden.“ darüber informieren, wenn der Zugriff auf den
Akku durch den Benutzer nicht möglich ist.
Da die Austauschbarkeit von Akkus neben der Reparierbarkeit, Demontierbarkeit und
Recyclingfähigkeit ein wesentliches Kriterium bei dem Kauf eines elektrischen
Gerätes darstellt, hat sich Deutschland auf europäischer Ebene dafür eingesetzt,
dass die Entnehmbarkeit von Batterien und Akkumulatoren als produktübergreifende
Anforderung untersucht wird.
Nach dem Dargelegten gelangt der Petitionsausschuss zu der Auffassung, dass die
Entnehmbarkeit von Batterien und Akkumulatoren in erster Linie eine Frage des
Produktdesigns von Elektrogeräten ist. Im Interesse des Verbraucher-, Ressourcen-
und Umweltschutzes sollte die werkstoffliche Beschaffenheit von Elektro- und
Elektronikgeräten das Reparieren einzelner Bauteile nicht erschweren. Da
Akkumulatoren aufgrund der ständigen Beanspruchung bei verschiedenen
Elektrogeräten regelmäßig die Bestandteile mit dem höchsten Verschleiß darstellen,
spricht sich der Petitionsausschuss für eine leichtere Entnehmbarkeit von Batterien
und Akkumulatoren zu Reparaturzwecken aus. Mit Blick auf das im Koalitionsvertrag
erwähnte politische Ziel, wonach reparaturfreundliche Maßnahmen in die Ökodesign-
Richtlinie aufzunehmen sind, hält der Petitionsausschuss die Eingabe für geeignet,
sie in die entsprechenden politischen Entscheidungsprozesse auf europäischer
Ebene einzubeziehen.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Europäische Kommission in ihrem
aktuellen Arbeitsprogramm für die Jahre 2012 bis 2014 keine Maßnahme für eine
produktübergreifende Regelung zur Austauschbarkeit von Akkus aufgenommen hat.
Vor dem Hintergrund, dass gegenwärtig über die Aufstellung des neuen Ökodesign-
Arbeitsprogramms für die Jahre 2015 bis 2017 auf europäischer Ebene beraten wird,
nimmt der Petitionsausschuss die Eingabe zum Anlass, diese dem Europäischen
Parlament mit Blick auf eine produktübergreifende Regelung zur verbesserten
Austauschbarkeit von Akkus für die von der Ökodesign-Richtlinie betroffenen
Produkte zuzuleiten.
Der abweichende Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung - dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - zur
Erwägung zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis
zu geben und dem Europäischen Parlament zuzuleiten, wurde mehrheitlich
abgelehnt.Begründung (pdf)


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