Terület: Németország

Abfallwirtschaft - Einsammeln von Plastikmüll auf internationalen Gewässern durch geeignete Schiffe/anschließendes Recycling in Deutschland

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Deutschen Bundestag
195 Támogató 195 -ban,-ben Németország

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  1. Indított 2015
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  3. Benyújtott
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  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2017. 08. 29. 16:20

Pet 2-18-18-273-026792

Abfallwirtschaft


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.10.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie dem Bundesministerium für Bildung
und Forschung - zu überweisen, soweit es um die Erforschung der Beseitigung
von Plastikmüll in den Meeren geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition wird angeregt, die in internationalen Gewässern frei schwimmenden
Verschmutzungen, etwa Plastikmüll, mit geeigneten Schiffen einzusammeln, in
Deutschland unter ökonomisch und ökologisch vertretbaren Gesichtspunkten zu
recyceln und dem Wirtschafskreislauf wieder zuzuführen.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, die an der Oberfläche der
Weltmeere schwimmenden Plastikmüllansammlungen seien vergleichsweise einfach
einzusammelnde, wiederverwertbare Rohstoffe, die dringend benötigt würden.
Deutschland sei führend im Prozess des Recycelns und müsse sogar Müll von
anderen Staaten aufkaufen, weshalb er die in Rede stehenden Plastikabfälle wichtig
für die hiesige wirtschaftliche Entwicklung halte. Schließlich stelle die Vermüllung der
Meere ein globales Problem dar und Deutschland könnte mit einer solchen
Schiffsflotte ein weltweit bedeutsames Zeichen für den Umweltschutz setzen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Sie wurde durch 196 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen
30 Diskussionsbeiträge ein.

Überdies haben den Petitionsausschuss zu diesem Anliegen derzeit zwei weitere
Eingaben mit verwandter Zielsetzung erreicht. Wegen des Sachzusammenhangs
werden diese einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss äußert Verständnis für das vorgetragene Anliegen.
Wie in den Eingaben zutreffend angeführt wird, werden weltweit die Meere durch
einen sehr hohen Abfalleintrag, insbesondere Plastik, stark belastet. Plastikteile
machen bis zu 90 Prozent des Mülls in Meeren und an Stränden aus und bilden
bereits sogenannte "Plastikinseln im Meer". Doch die Probleme enden nicht bei den
sichtbaren Müllhalden im Meer: größere Kunststoffteilchen zerfallen durch
UV-Strahlung und Wellenschlag in kleinere Fragmente. Sind sie kleiner als 5 mm
spricht man von Mikroplastik. Bis zur vollständigen Zersetzung vergehen
Jahrhunderte. Einträge dieser Kleinstpartikel erfolgen unter anderem über die
Kosmetikindustrie, die Mikroplastik in Cremes oder Duschgels verwendet. Aber auch
durch Waschen von Fleecekleidung oder Reifenabrieb gelangen Mikroplastikpartikel
in unser Abwasser und damit ins Meer.
Der Petitionsausschuss betont, dass für die Bundesrepublik Deutschland dem
Vorsorgeprinzip folgend, die Verhinderung des Eintrags von Müll in die Meere an
erster Stelle steht. Das federführende Ressort setzt bei seinen Maßnahmen zur
Reduzierung der Vermüllung der Meere auf die Entwicklung von Bottom-up-
Maßnahmen. Einer der aktuellen Schwerpunkte liegt derzeit auf der Entwicklung von
Maßnahmen auf regionaler Ebene. Bestes Beispiel dafür sind die jeweils im Sommer
2014 sowie 2015 verabschiedeten regionalen Aktionspläne im Rahmen der Oslo-
Paris-Kommission (OSPAR) zum Schutz der Nordsee und des Nordostatlantiks
sowie der Helsinki-Kommission zum Schutz der Ostsee (HELCOM). Das darin
enthaltene Bündel an Maßnahmen soll dazu beitragen, dass künftig deutlich weniger
Abfälle in den Nordostatlantik gelangen als bisher und ein Teil des bereits im Meer
befindlichen Mülls entfernt wird.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass sich Deutschland auf europäischer
Ebene durch die aktive Mitarbeit bei den Arbeiten zur Umsetzung der
EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie engagiert. Ein Aktionsplan gegen Meeresmüll

wurde im Rahmen des G7-Gipfels unter deutscher G7-Präsidentschaft auf Schloss
Elmau im Juni 2015 verabschiedet. Er enthält als prioritäres Aktionsfeld (’Priority-
Action’) unter anderem "Removal", das heißt den Aspekt "Entfernung" von Müll aus
dem Meeresökosystemen.
Der Petitionsausschuss gibt zu bedenken, dass die Entnahme von Müll aus den
Meeren jedoch in nachhaltiger Form und auf Basis sorgfältiger und seriöser
wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen muss. Derzeit ist, aus ökologischen
Gesichtspunkten, ein einfaches Abschöpfen des Mülls nicht ohne Risiken für die
Meeresökosysteme zu bewerkstelligen, da dies gleichzeitig die Entnahme von
Meeresorganismen bedeutet. Diese werden als sogenannter Beifang entweder direkt
aus der Wassersäule oder als festsitzende Organismen auf den Müllteilen unselektiv
entnommen. Im Lichte einer möglichen Beeinträchtigung der Meeresökosysteme bei
unsachgemäßer Herangehensweise sollte im Zweifelsfall daher eher von einer
Entfernung des Mülls abgesehen werden. Hierzu bedarf es zumindest noch weiterer
wissenschaftlicher Forschung. Nach dem Dafürhalten des Ausschusses erscheinen
ohne gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu einer nachhaltigen Gestaltbarkeit
der Entfernung des Mülls aus dem Meer großskalige Maßnahmen - wie die vom
Petenten beschriebene - aus Sicht des Meeresschutzes als nicht empfehlenswert.
Der Petitionsausschuss betont weiter, dass es ein wesentliches Anliegen der
Kreislaufwirtschaftspolitik in Deutschland und in der Europäischen Union ist, Abfälle
- soweit sie nicht vermieden werden können - einem hochwertigen Recycling
zuzuführen. Die geordnete Erfassung und anschließende Verwertung von Abfällen in
Deutschland trägt unter anderem auch ganz wesentlich dazu bei, den Eintrag von
Kunststoffabfällen in die Gewässer weitgehend auszuschließen. Allerdings bedarf es
auch mit Blick auf Anstrengungen zur Rückgewinnung von Wertstoffen eines
sorgfältigen Abwägens von Aufwand und Nutzung unter Beachtung der
gesamtökologischen Wirkungen. In diesem Zusammenhang ist auch zu
berücksichtigen, dass z. B. durch die Einwirkung von Salzwasser, solarer
UV-Strahlung oder mechanischer Beanspruchung in der marinen Umwelt die
Polymerverbindungen im Kunststoff zunächst angegriffen und dann durch
Fragmentierung zerstört werden. Entgegen der in den Eingaben zum Ausdruck
gebrachten Auffassung kann daher von einer guten Recyclierbarkeit aus dem Meer
entfernter Kunststoffe nicht ausgegangen werden.
Zusammenfassend hält der Petitionsausschuss das vorgetragene Anliegen für
diskussionswürdig. Wie oben beschrieben stellt sich jedoch das Einsammeln von

Plastikmüll aus den Meeren als technisch nicht ganz so einfach dar. Daher sollten
nach Auffassung des Ausschusses entsprechende Forschungen und Entwicklungen
vorangetrieben werden.
Aus diesem Grund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der
Bundesregierung - dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit sowie dem Bundesministerium für Bildung und Forschung - zu
überweisen, soweit es um die Erforschung der Beseitigung von Plastikmüll in den
Meeren geht, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung (PDF)


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