Abfallwirtschaft - Keine Mülltrennung mehr per Gesetz, dafür vorgeschriebene Rohstoffverwertung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
867 Unterstützende 867 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

867 Unterstützende 867 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:51

Pet 2-17-18-273-034531Abfallwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine Verwertung der im Abfall enthaltenen Rohstoffe ohne
vorherige gesetzlich vorgeschriebene Mülltrennung gefordert.
Die Petition zweifelt die Effektivität und ökologische Sinnhaftigkeit der dualen
Abfallsysteme an, da ein sortenreines Sortieren vom Bürger nicht zu leisten sei. Die
Petition spricht sich daher für eine vollautomatisierte Trennung des Abfalls zur
Gewinnung von Sekundärrohstoffen aus. Zudem sei für die privaten und
kommunalen Entsorgungsbetriebe der Abtransport unterschiedlicher Abfallsorten
überaus unökonomisch.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 867 Unterstützer fand und
39 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eingeholt.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich auf dieser Grundlage nun wie
folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die verstärkte Nutzung von Abfällen als
Sekundärrohstoffe einen möglichst reinen Stoffstrom in hoher Qualität voraussetzt.
Dieses wird durch eine sachgerechte Getrenntsammlung wertstoffhaltiger
Abfallströme gewährleistet. Die getrennte Erfassung ist Voraussetzung für eine

anspruchsvolle und hochwertige stoffliche Verwertung von Abfällen. Sie reduziert die
Verschmutzung der Wertstoffe, z.B. durch Speisereste oder andere
Verunreinigungen. Die im Bereich Altpapier, Altglas oder bei Verpackungen erzielten
Ergebnisse verdeutlichen beispielhaft den Erfolg getrennter Sammelsysteme.
Ausführliche Informationen hierzu – insbesondere Schaubilder zu der Entwicklung
der entsprechenden Verwertungsquoten – stellt das BMU in seinem Internetangebot
unter www.bmu.de/abfallwirtschaft/abfallarten_abfallstroeme/doc/41198.php zur
Verfügung.
Nach Dafürhalten des Petitionsausschusses ist eine gemischte Erfassung aller
Haushaltsfälle mit nachträglicher Sortierung aus Sicht des Umweltschutzes nicht zu
befürworten. Sie steht dem ökologischen Ziel entgegen, mehr Wertstoffe einem
hochwertigen Recycling zuzuführen und sie entspricht auch nicht den
europarechtlichen Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie.
An dieser Stelle merkt der Petitionsausschuss an, dass in vergangenen Jahren
mehrere Versuche und Studien zu Möglichkeiten einer gemeinsamen Erfassung von
Restmüll und Verpackungsabfällen und zur nachträglichen Sortierung von gemischt
erfassten Hausabfällen durchgeführt wurden. U.a. wurde im Jahr 2009 im Auftrag
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie untersucht, ob die
bestehende Getrennterfassung von Wertstoffen vereinfacht werden könnte. Die
Ergebnisse dieser Untersuchung sprechen nicht dafür, die Getrennterfassung durch
eine gemeinsame Erfassung mit nachträglicher Sortierung zu ersetzen.
Grundsätzlich gilt, dass den bei einer gemischten Sammlung tendenziell sinkenden
Sammelkosten ein unverhältnismäßig hoher Aufwand bei Sortierung und
Aufbereitung gegenübersteht.
Um die Ressourceneffizienz der Wertstofferfassung zu verbessern, ist kein Verzicht
auf die Getrennterfassung, sondern vielmehr eine Fortentwicklung der
haushaltsnahen Wertstofferfassung vorgesehen. Ziel ist es, Wertstoffe, die
gegenwärtig noch über den Restmüll entsorgt werden, in einem einheitlichen
Erfassungssystem zu bündeln und sie einem hochwertigen Recycling zuzuführen.
Dabei geht es um die Weiterentwicklung der vorhandenen Erfassung von
Verpackungsabfällen. Der Weg zu einer einheitlichen Wertstofferfassung wurde
bereits mit der letzten Novelle der Verpackungsverordnung vorgezeichnet.
Um den Bürger künftig bei der Mülltrennung zu entlasten, sollen nicht nur
Leichtverpackungen, sondern auch sonstige Abfälle aus den gleichen Materialien,
also insbesondere aus Kunststoff oder Metall, grundsätzlich in einer einheitlichen

Wertstofftonne entsorgt werden können. Wertstoffe können aus dem Hausmüll damit
erheblich einfacher, in besserer Qualität und in größerer Menge erfasst werden.
Nach den Studien und dem Planspiel, die vom BMU hierzu durchgeführt wurden,
wird es so möglich sein, zusätzlich noch einmal rund 5 bis 7 kg Abfälle pro Jahr und
Einwohner für das Recycling zu erfassen.
Auf Basis der erwähnten Studien arbeitet das BMU derzeit an praxistauglichen
Konzepten für Organisation, Trägerschaft und Finanzierung einer haushaltsnahen
Wertstofferfassung. Dabei soll auch ausreichend Spielraum für die Berücksichtigung
örtlicher Besonderheiten, wie etwa der Einziehung kommunaler Wertstoffhöfe
eröffnet werden.
Nach dem Dargelegten sieht der Petitionsausschuss für das in der Petition
geforderte Tätigwerden keine begründete Veranlassung. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung (PDF)


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