Abfallwirtschaft - Kennzeichnung von Produkten zur Mülltrennung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
210 Unterstützende 210 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

210 Unterstützende 210 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:15

Pet 2-17-18-273-046561Abfallwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschießend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petition beklagt die unzureichende Kennzeichnung von Produkten und deren
Verpackungen im Hinblick auf deren Entsorgung und begehrt im Interesse einer
verbesserten Getrennterfassung eine Kennzeichnungspflicht.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass die Verbraucherinnen und
Verbraucher die bestehenden Getrennterfassungssysteme nicht effektiv nutzen
könnten, da sich aus der Beschaffenheit des Produktes nicht immer zweifelsfrei die
richtige Tonne zuordnen ließe. So müsse ein Briefumschlag mit cellophanhaltigem
Fenster dem Gelben Sack, mit polystyrolhaltigem Fenster hingegen dem Altpapier
zugeführt werden. Die Petition fordert daher eine Kennzeichnung von Produkten
hinsichtlich deren Entsorgung durch Verwendung einheitlicher Symbole.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 210 Unterstützer auf der Internetseite des
Petitionsausschusses fand. Zudem haben 24 Beiträge zu einer öffentlichen
Diskussion des mit der Eingabe verfolgten Anliegens beigetragen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Beratung lässt
sich unter Berücksichtigung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte
wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss teilt die Auffassung der Eingabe dahingehend, dass die von
den Bürgerinnen und Bürgern mit großem Engagement genutzte Getrennterfassung
von Abfällen eine wesentliche Voraussetzung für ein anspruchsvolles Recycling
darstellt. Getrennt erfasst werden neben den in der Petition angesprochenen
Verpackungen und Papierabfällen unter anderem auch Elektro- und Elektronikgeräte
sowie Batterien. Die Entsorgung von Verpackungen ist in Deutschland durch die
Verpackungsverordnung (VerpackV) geregelt. Diese hat den Aufbau effizienter
Erfassungsinfrastrukturen und eine Verwertung auf hohem ökologischem Niveau
bewirkt. Dadurch konnten natürliche Ressourcen geschont, neue Technologien
angestoßen, eine Recyclingwirtschaft aufgebaut und neue Arbeitsplätze geschaffen
werden.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die haushaltsnahe Getrennterfassung der
Verkaufsverpackungen an dieser Entwicklung einen wesentlichen Anteil hat.
Finanziert werden die Erfassung, die nachgelagerte Sortierung und die Verwertung
durch die Erstinverkehrbringer von haushaltsgängigen, mit Ware befüllten
Verpackungen. Mit den Beiträgen der Erstinverkehrbringer organisieren und
finanzieren die dualen Systeme auch die Information der Verbraucherinnen und
Verbraucher zur korrekten Mülltrennung. Die gemeinsam in der Gelben
Tonne/Gelben Sack erfassten Leichtverpackungen werden in effektiven
Sortierprozessen in einzelne Wertstoffströme getrennt und einer hochwertigen
werkstofflichen Verwertung zugeführt. Am Beispiel des in der Petition vorgetragenen
Briefumschlages mit Fenster kann ausgeführt werden, dass einfache
Materialkombinationen in der Regel mit dem jeweiligen Hauptmaterialstrom verwertet
werden. So lassen sich beispielsweise kleine Kunststofffenster in Briefumschlägen
oder auch Brötchentüten problemlos bei der Altpapieraufbereitung entfernen.
Vor dem Hintergrund, dass eine Kennzeichnung in deutscher Sprache mit
Anweisungen, die teilweise auch nur für den deutschen Markt zutreffend wären,
einen Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit bedeuten würde und somit europarechtlich
bedenklich wäre, vermag der Petitionsausschuss ein Tätigwerden im Sinne der
Petition nicht zu erkennen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


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