Abfallwirtschaft - Mindestnutzungsdauer technischer Produkte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
656 Unterstützende 656 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

656 Unterstützende 656 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:58

Pet 2-17-18-273-050751

Abfallwirtschaft


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.11.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Die Petition begehrt eine Ergänzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dahingehend,
dass Geräte und Zubehörteile, deren Funktionstüchtigkeit willkürlich durch geplante
Obsoleszenz herbeigeführt wird, nicht durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz erfasst
werden, sondern der Produktverantwortung des Herstellers bzw. Händlers
überlassen bleiben.
Die Eingabe bemängelt, dass elektronische Geräte und Zubehörteile wie
beispielsweise Tonerkartuschen oftmals vor Ablauf ihrer üblichen Lebensdauer
funktionsunfähig würden. Auf diese Weise würden die entsorgungspflichtigen
Gebietskörperschaften sowie die Recyclinghöfe zurzeit erheblich mit der Beseitigung
derartiger Abfälle belastet. Zudem sei zu beobachten, dass es bei unsachgemäßer
Entsorgung sowohl zu einer Umweltbelastung als auch zu einer Gefährdung der
menschlichen Gesundheit kommen könne. Vor diesem Hintergrund müsse
sichergestellt werden, dass die Verwendung derartiger Geräte bzw. Zubehörteile auf
ihr notwendigstes Mindestmaß beschränkt werde und Hersteller sowie Händler im
Rahmen ihrer Produktverantwortung für eine möglichst maximale Lebensdauer
dieser Bauteile zu sorgen hätten.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 656 Unterstützer fand sowie
26 Diskussionsbeiträge auf der Internet-Seite des Petitionsausschusses bewirkt hat.

Zu diesem Anliegen liegt dem Petitionsausschuss eine weitere Eingabe vor, die einer
gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt wird.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte nunmehr
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt grundsätzlich fest, dass es aus Gründen der
Nachhaltigkeit nicht erstrebenswert ist, wenn Produkte vor Ablauf ihrer üblichen
Lebensdauer veralten oder funktionsunfähig und somit zu Abfall werden. Dieses führt
nicht nur zu einem erhöhten Abfallaufkommen, sondern auch zu einer
Verschwendung natürlicher Ressourcen.
Im Rahmen eines Fachgespräches am 20. März 2003 im Deutschen Bundestag hat
sich das Umweltbundesamt (UBA) mit Möglichkeiten der Schaffung einer
Informationsgrundlage und Entwicklung von Strategien gegen geplante Obsoleszenz
befasst. Das UBA stellte in diesem Zusammenhang fest, dass es bislang keine
ausreichenden und systematischen Daten gebe, die eine Beurteilung ermöglichten,
in welchem Ausmaß Obsoleszenz zu einer unnötig verkürzten Lebensdauer von
Produkten führt und welche Fälle tatsächlich als "geplante Obsoleszenz" zu bewerten
seien.
Der Petitionsausschuss begrüßt daher, dass das UBA das Öko-Institut e. V.
zusammen mit der Universität Bonn mit einer Studie beauftragt hat, um die
Haltbarkeit und Funktionsfähigkeit von Produkten zu untersuchen. Außerdem soll
geklärt werden, inwiefern der vorzeitige Defekt eines Produktes durch den Hersteller
in Kauf genommen oder sogar bewusst durch eingebaute Sollbruchstellen erzeugt
wird. Da die derzeitige Diskussion zur Obsoleszenz fast ausschließlich exemplarisch
geführt wird, ist das Ziel der Studie vor allem die Ermittlung systematischer
Informationen, um eine angemessene Beurteilung des Phänomens zu ermöglichen
und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten. Das im September 2013
begonnene Forschungsprojekt dient auch dazu, neue Verfahren zu entwickeln, mit
denen die Lebensdauer von Produkten besser überprüft werden kann. Der erste Teil
der Studie hat u. a. gezeigt, dass immer weniger große Haushaltsgeräte, wie etwa
Waschmaschinen, 5 Jahre halten. Allerdings seien die Trends nach Produktgruppe
sehr verschieden. Werkstoffliche, ökonomische und psychologische Obsoleszenz

wirkten zusammen und erzeugten ein komplexes Bild. Zudem seien Defektursachen
häufig vielfältig. Der zweite Teil der Studie wird sich damit beschäftigen, inwieweit
geplante Obsoleszenz für eine kürzere Nutzungsdauer von Produkten und Geräten
verantwortlich sein könnte. Die Ergebnisse sollen Ende 2015 veröffentlicht werden.
Einzelheiten zu der Studie können der Internetseite des UBA entnommen werden:
www.umweltbundesamt.de.
Da die lange Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten ein Kernanliegen des
produktbezogenen Umweltschutzes ist, verweist der Petitionsausschuss überdies auf
die EG-Ökodesign-Richtlinie, mit der ein Politikinstrument besteht, das verbindliche
Anforderungen an die Produktgestaltung vorsieht. Die Richtlinie wird durch sog.
Durchführungsmaßnahmen umgesetzt, die konkrete Mindestanforderungen für die
Gestaltung einer bestimmten Produktgruppe beinhalten. Vor diesem Hintergrund
dürfen Produkte in der Europäischen Union nur vermarktet werden, wenn sie diesen
Anforderungen gerecht werden. Die bisherigen Ökodesign-
Durchführungsmaßnahmen beinhalten in erster Linie Anforderungen an die
Energieeffizienz von Produkten. Aber auch der Verbrauch anderer Ressourcen wird
bei der Erarbeitung der Maßnahmen berücksichtigt. So sieht beispielsweise die
Ökodesign-Verordnung für Staubsauger vor, dass die Geräte eine bestimmte
Haltbarkeit des Motors und des Saugschlauches aufweisen müssen.
Das Bundesumweltministerium wird sich in den Verhandlungen auf europäischer
Ebene dafür einsetzen, dass Aspekte der Ressourceneffizienz in den
Durchführungsmaßnahmen verstärkt berücksichtigt werden. Gleichwohl weist der
Petitionsausschuss darauf hin, dass die Anforderung umsetzbar und auch
kontrollierbar sein muss. Sie sind vor diesem Hintergrund für jede Produktgruppe
sorgfältig zu prüfen. Der Petitionsausschuss gibt zu bedenken, dass für die
Überwachung der Anforderung in den Mitgliedstaaten in Deutschland die
Bundesländer zuständig sind. Abschließend weist der Petitionsausschuss auf die
Handlungsmöglichkeiten des Verbrauchers hin, indem er auf mit Umweltzeichen
gekennzeichnete Produkte achtet. Insbesondere bei den mit dem "blauen Engel"
gekennzeichneten Produkten verpflichten sich die Antragsteller, dafür Sorge zu
tragen, dass für die Reparatur der Geräte die Ersatzteilversorgung und die zur
Reparatur notwendige Infrastruktur für mehrere Jahre ab Produktionseinstellung
sichergestellt und dass der Nutzer über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen informiert
wird (für die in der Petition angesprochenen Geräte mit Druckfunktion wie

beispielsweise Tonerkartuschen sieht der "blaue Engel" eine Frist von mindestens
fünf Jahren vor).
Angesichts bestehender europäischer Regelungen vermag der Petitionsausschuss
dem Anliegen nach nationalen Sonderregelungen zur Vermeidung von geplanter
Obsoleszenz nicht zu entsprechen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.
Der abweichende Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – als Material zu überweisen, soweit
die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen zur Vermeidung von geplanter
Obsoleszenz im Allgemeinen und zur Stärkung der Produktverantwortlichkeit bei
Herstellern und Handel angesprochen ist, und das Petitionsverfahren im Übrigen
abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern