Região: Alemanha

Abfallwirtschaft - Pfandpflicht für Verpackungsmaterial von Schnellrestaurants

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
599 Apoiador 599 em Alemanha

A petição não foi aceite.

599 Apoiador 599 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:09

Pet 2-18-18-273-000762

Abfallwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Die Petition spricht sich für die Einführung einer Pfandpflicht auf
Lebensmittelverpackungen von Schnellrestaurants aus.
Die Eingabe wird damit begründet, dass rund um Fast-Food-Ketten und
Schnellrestaurants vermehrt Verpackungsmüll zu finden sei.
Die Petition spricht sich daher für die Einführung eines Pfandsystems aus. Auf diese
Weise werde der Konsument motiviert, die Abfälle adäquat zu entsorgen. Zugleich
würden die Kosten für die kommunale Straßenreinigung gesenkt.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung von 599 Mitzeichnenden unterstützt wurde und
zu 153 Diskussionsbeiträgen auf der Internetseite des Petitionsausschusses
angeregt hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Rücknahme- und Verwertungspflichten
für Serviceverpackungen, so unter anderem auch aus Schnellrestaurants, in der
Verpackungsverordnung geregelt sind. Diese sieht vor, dass die
Produktverantwortung auch für die Entsorgung dieser Verpackungen den Herstellern

und Vertreibern übertragen wird. Die Verpackungsverordnung gibt Anreize zur
Reduzierung der Gesamtmenge der Verpackungsabfälle auch bei
Serviceverpackungen und gibt Anforderungen an die Verwertung dieser
Verpackungen vor.
Wie die Petition zurecht anführt, bewirkt die Umweltverschmutzung durch achtloses
Wegwerfen von Abfällen, wie es gerade auch in der Umgebung von
Schnellrestaurants beobachtet werden kann, nicht nur ein unschönes Stadtbild,
sondern löst auch erhebliche Entsorgungskosten für diese Abfälle aus.
Der Petitionsausschuss weist daher darauf hin, dass die illegale Müllentsorgung
einen bußgeldbewehrten Verstoß gegen die Pflichten zur ordnungsgemäßen
Abfallentsorgung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz darstellt, der durch die
Verhängung von Verwarnungsgeldern geahndet werden kann.
Soweit die Petition eine Ergänzung des bestehenden rechtlichen Rahmens fordert,
stellt der Petitionsausschuss fest, dass in der Vergangenheit zur Reduzierung des
Aufkommens an Serviceverpackungen von einigen Kommunen Satzungen zur
Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer verabschiedet wurden. Die
Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer wurde jedoch durch das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1997 wegen mangelnder Befugnis der
Kommunen als rechtswidrig erklärt. Als Alternative zu einer kommunalen
Verpackungssteuer wurde auch versucht, eine Reduzierung des Abfallaufkommens
durch Selbstverpflichtungserklärungen der betroffenen Betriebe zu erreichen. So
haben einige Betriebe durch eine sogenannte "Freiwillige Vereinbarung" erklärt, für
den Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort keine Einwegverpackungen zu
verwenden. In anderen freiwilligen Vereinbarungen erklären sich Imbissrestaurants
bereit, den in der Umgebung des Schnellrestaurants achtlos weggeworfenen Abfall
einzusammeln und einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Abschließend stellt
der Petitionsausschuss fest, dass mit Blick auf eine etwaige Ergänzung des
bestehenden rechtlichen Rahmens der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu
beachten ist. Insoweit erscheint es zum einen unverhältnismäßig, von sämtlichen
(außer-Haus-)Kunden von Schnellrestaurants präventiv ein Pfand auf die
Verpackung zu erheben. Zum anderen ist zu bedenken, dass ein auf dieses
umweltverschmutzende Verhalten tatsächlich einwirkende Pfand eine Höhe haben
müsste, die im Verhältnis zum Produktpreis beinahe prohibitiven Charakter hätte und
damit ebenfalls verfassungsrechtlich bedenklich wäre.

Vor diesem Hintergrund verspricht sich der Petitionsausschuss eine Verbesserung
der Abfallentsorgung in der Nähe von Schnellrestaurants eher durch Aufklärung der
Bürgerinnen und Bürger und nachdrücklicher Appelle.
Nach dem Dargelegten vermag der Petitionsausschuss der Forderung nach einer
Einführung der Pfandpflicht auf Verpackungen von Schnellrestaurants nicht zu
entsprechen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


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