Terület: Németország

Abfallwirtschaft - Pflichtpfand auf Einweggrills

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
465 Támogató 465 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

465 Támogató 465 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2013
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2015. 11. 18. 16:14

Pet 2-17-18-273-049834Abfallwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.05.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll ein Pflichtpfand auf Einweggrills erreicht werden.
Die Eingabe führt aus, dass durch ein Pflichtpfand pro Einweggrill die gelegentliche
Verwendung derartiger Produkte unterstützt und deren fehlerhafter Entsorgung in der
Natur entgegengetreten werden könne.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 465 Unterstützer fand sowie
94 Diskussionsbeiträge auf der Internetseite des Petitionsausschusses bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass neben dem vorrangigen Ziel, Abfall
erst gar nicht entstehen zu lassen, die umweltgerechte Entsorgung und die
Rückgewinnung von umweltrelevanten Metallen, insbesondere auch das in der
Schale von Einweggrills enthaltene Aluminium, unter Ressourcenschutzaspekten von
großer Bedeutung sind. Vor diesem Hintergrund gilt es, grundsätzlich alle
Maßnahmen und Instrumente zu prüfen, mit denen die ordnungsgemäße Entsorgung
und damit auch die Menge der zurückzugewinnenden Metalle gesteigert werden
kann. Die Erhebung eines Pfandes für Einweggrills betrachtet der

Petitionsausschuss jedoch als kritisch, da beim Erlass von Vorschriften zu beachten
ist, dass der staatliche Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen der
betreffenden Regelung stehen muss. Dieses wäre bei der Einführung eines
Pfandsystems für Einweggrills nicht gegeben.
Zwar könnten durch die Einführung eines Pfandes auf Einweggrills Potenziale zu
einer umweltgerechten Entsorgung und damit zur Rückgewinnung von umwelt- und
ressourcenrelevanten Metallen erschlossen werden. Um aber ein Pfandsystem
europarechtskonform und zugleich bürgerfreundlich zu gestalten, müsste
sichergestellt sein, dass die Rückgabe nicht nur dort möglich ist, wo der Einweggrill
ursprünglich erworben wurde. Dieses würde wiederum den Aufbau eines Pfand-
Clearing-Systems erfordern, das die interne Verrechnung der einzelnen
Pfandbeträge sicherstellt. Der Petitionsausschuss stellt fest, dass hiermit ein
erheblicher bürokratischer Aufwand verbunden wäre. Darüber hinaus weist er darauf
hin, dass Einweggrills in Deutschland nicht nur über im Inland ansässige Händler,
sondern zunehmend auch durch Fernabsatzverkäufer, insbesondere über den
Internethandel vertrieben werden. Die Durchsetzung eines Pfandes auch für
Fernabsatzverkäufer erscheint besonders problematisch. Der Petitionsausschuss
stellt fest, dass bereits ein geringfügiges Pfand auf Einweggrills für in Deutschland
ansässige Händler zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten dieser Händler führen
würde.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss der Forderung nach der
Einführung eines Pflichtpfandes auf Einweggrills nicht zu entsprechen. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


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