Regiune: Germania

Abfallwirtschaft - Rücknahmesystem für alte Energiespar- und Leuchtstofflampen auch für LED-Leuchtmittel

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
169 169 in Germania

Petiția a fost inchisa

169 169 in Germania

Petiția a fost inchisa

  1. A început 2013
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:12

Pet 2-17-18-273-050746Abfallwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie –
als Material zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, das Rücknahmesystem für Energiespar- und
Leuchtstofflampen um ausgediente Leuchtdioden zu erweitern.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass im Interesse einer hohen
Wiederverwertung dem Kunden die Rückgabe ausgedienter Leuchtmittel jedweder
Art erleichtert werden müsse. Das Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien (GRS)
sei diesbezüglich ein gutes Vorbild.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 169 Unterstützer fand sowie auf der Internet-
Seite des Petitionsausschusses 19 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss führt aus, dass Leuchtdioden (LED) ebenso wie
Gasentladungslampen (GEL), zu denen sowohl Kompaktleuchtstoff- (sog.
Energiesparlampen) als auch stabförmige Leuchtstofflampen gehören, Elektrogeräte
darstellen. Die Entsorgung von entsprechenden Altgeräten erfolgt einheitlich nach

den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), das die
Vorgaben der Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte umsetzt. Das Gesetz etabliert dabei nach den
europäischen Vorgaben den Grundsatz der Herstellerverantwortung. Danach sind
die Hersteller von der Produktion bis zur Entsorgung grundsätzlich für ihre Elektro-
und Elektronikgeräte verantwortlich. Nach § 9 Abs. 1 ElektroG sind Altgeräte einer
vom Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Dies erfolgt in Deutschland
bei Altgeräten aus privaten Haushalten über die schon vor dem Inkrafttreten des
ElektroG im Jahr 2005 etablierten und bewährten Strukturen der öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen). Die dort abgegebenen Geräte werden
schließlich von den Herstellern bzw. ihren Beauftragten abgeholt und einer
ordnungsgemäßen Behandlung zugeführt. Daneben können Hersteller und
Vertreiber auch freiwillig selbst Elektro- und Elektronik-Altgeräte sammeln; dies
geschieht derzeit beispielsweise mittels Lightcycle, take-e-way und anderen
etablierten freiwilligen Systemen.
Der Petitionsausschuss weist an dieser Stelle darauf hin, dass die Richtlinie
2002/96/EG im Jahr 2012 neu gefasst und durch die Richtlinie 2012/19/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und
Elektronikgeräte abgelöst wurde. Die Elektro-Altgeräterichtlinie soll durch eine
Neufassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes umgesetzt werden. Das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat
Anfang Februar 2014 die Ressortabstimmung zu einem entsprechenden Entwurf
eingeleitet, der auf der Internet-Seite des BMUB unter www.bmub.bund.de/N50636
veröffentlicht ist. Sobald der Regierungsentwurf vorliegt, wird dieser bei der
Europäischen Kommission technisch notifiziert werden. Eine Kabinettbefassung ist
für September 2014 vorgesehen. Der Petitionsausschuss merkt an, dass der
vorliegende – noch nicht mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie –
abgestimmte Entwurf noch keine Regelungen zu den Rücknahmepflichten des
Handels und zu den Optierungsmöglichkeiten der Kommunen enthält.
Diesbezügliche Regelungen müssen ebenfalls noch zwischen den Ressorts
abgestimmt werden.
Vor diesem Hintergrund hält der Petitionsausschuss die Eingabe für geeignet, als
Anregung in die laufenden Beratungen zur Novellierung des ElektroG eingebracht zu
werden. Er empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – als Material zu überweisen.Begründung (pdf)


Ajutați la consolidarea participării cetățenilor. Dorim să vă facem auzite preocupările, rămânând în același timp independenți.

Promovați acum