Region: Tyskland

Abfallwirtschaft - Tatsächliches Wiederverwenden/Aufbereiten von recyclenbaren Müll

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
207 Støttende 207 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

207 Støttende 207 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

  1. Startede 2015
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

21.07.2016 04.22

Pet 2-18-18-273-022584Abfallwirtschaft

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und

beschlossen:

1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt,

Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit – als Material zu überweisen, soweit es

um eine Stärkung der stofflichen Verwertung von Kunststoffabfällen geht,

2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition wird eine Erhöhung der Recycling-Quote insbesondere von

Kunststoffabfällen angeregt.

Zur Begründung ihrer Eingabe trägt die Petentin im Wesentlichen vor, deutsche

Bürgerinnen und Bürger seien sehr stark bei der Mülltrennung engagiert, um die

Umwelt vor unnötiger Verschmutzung zu bewahren. Allerdings werde lediglich ein

geringer Prozentsatz des getrennten Abfalls, insbesondere Plastik, recycelt. Des

Weiteren spricht sich die Petentin für den Ersatz von stabilen Kunststoffen innerhalb

von Produktionsprozessen durch "Bio-Plastik" (bioabbaubare Kunststoffe) aus, um

damit den Umweltschutz zu stärken. Den Petitionsausschuss bitte sie um

entsprechende Unterstützung.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen der Petentin wird auf die von

ihr eingereichten Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht worden.

Sie wurde durch 207 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen

14 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss äußert Verständnis für das vorgetragene Anliegen.



Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass die Vermutung der

Petentin, dass in Deutschland nur ein geringer Anteil der Abfälle recycelt werde, in der

Form nicht zutrifft. Deutschland verfügt vielmehr über eine vorbildlich organsierte

Abfallwirtschaft. Die flächendeckend geregelte Erfassung diverser Abfallströme

verhindert weitergehend deren "wilde" Entsorgung und ermöglicht deren hochwertige

Verwertung zu hohen Quoten. So wurden beispielsweise von sämtlichen

Kunststoffabfällen, die im Jahr 2013 in Deutschland anfielen, rund 99 Prozent einer

Verwertung zugeführt. Davon entfielen rund 42 Prozent auf die stoffliche Verwertung,

das heißt, diese wurde noch einmal eingesetzt, und 57 Prozent auf die energetische

Verwertung, was bedeutet, dass die Abfälle in Müllverbrennungsanlagen verbrannt

und für die Gewinnung von Strom und Wärme genutzt oder direkt als Ersatzbrennstoff

eingesetzt werden. Im Ergebnis wurde lediglich rund 1 Prozent der gesamten Menge

an Kunststoffabfällen geordnet deponiert. Bei Kunststoffverpackungen, welche beim

Endverbraucher anfallen, liegt die Verwertungsquote ebenfalls bei etwa 99 Prozent,

die Recyclingquote dieser Materialfraktion liegt sogar bei über 50 Prozent.

Allerdings stimmt der Petitionsausschuss der Auffassung der Petentin insoweit zu,

dass eine Erhöhung des Anteils der stofflichen Verwertung von Kunststoffabfällen

(also keine energetische Verwertung) wünschenswert wäre. Nach Kenntnis des

Petitionsausschusses sind die Gründe für eine vergleichsweise geringe stoffliche

Verwertung von Kunststoffen vielfältig. Zum einen kann dies in mangelnder Qualität

von Plastikverbindungen begründet sein. Besonders Mischkunststoffe wie etwa

Chipstüten oder Zahnpastatuben stellen Recyclingbetriebe vor große

Herausforderungen. Denn sie bestehen aus verschiedenen Plastiksorten, die sich nur

schwer und damit entsprechend teuer trennen lassen, weshalb diese meist in

Müllverbrennungsanlagen zu finden sind. Des Weiteren geht dem Vernehmen nach

ein Großteil des wertvollen Plastiks bereits beim Trennen und Sortieren verloren.

Beispielsweise gilt die gelbe Gummiente nicht als Verpackung gehört damit nicht in die

in einigen Bundesländern verbreitete gelbe Tonne für Verpackungen, sondern in die

graue oder schwarze Tonne für Restmüll. Dabei ließe sich das Material der Gummiente

durchaus wieder verwerten.

Daher begrüßt der Petitionsausschuss, dass die Bundesregierung anstrebt, die

Verwertung von Kunststoffabfällen sowie anderer Abfallfraktionen weiter zu stärken.

Hierzu dient unter anderem die aktuelle Novellierung der Gewerbeabfallverordnung,

welche zukünftig strengere Anforderungen an die Sammlung und Verwertung von

Wertstofffraktionen stellen wird. Ein weiteres Beispiel stellt die vorgesehene



Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung zu einem Wertstoffgesetz dar. Mit der

damit einhergehenden einheitlichen Wertstofferfassung können jährlich bis zu

5 kg Wertstoffe (etwa Kunststoffe und Metalle) pro Einwohner und Jahr haushaltsnah

zusätzlich erfasst und einer Verwertung zugeführt werden. Anspruchsvolle

Verwertungsanforderungen werden dazu führen, dass noch mehr Abfälle hochwertig

recycelt werden.

Soweit die Petentin anregt, die einschlägigen Wirtschaftszweige zur Substitution

stabiler Kunststoffe durch biologisch abbaubare Kunststoffe zu verpflichten, lehnt der

Petitionsausschuss diesen Vorschlag ab. Denn einerseits bauen sich solche

Kunststoffe nur unter optimalen technischen Bedingungen großtechnischer

biologischer Behandlungsanlagen vollständig ab, nicht jedoch in der natürlichen

Umwelt. Das Prädikat "biologisch abbaubar" kann erschwerend zu einem sorglosen

Umgang mit solchen Kunststoffabfällen und deren "wilder" Entsorgung in der Umwelt

führen. Des Weiteren würde eine solche Verpflichtung einen erheblichen Eingriff in die

unternehmerischen Freiheiten von Kunststoffproduzenten darstellen, die aufgrund des

zweifelhaften ökologischen Nutzens nicht zu rechtfertigen wäre.

Im Ergebnis hält der Petitionsausschuss die Eingabe für geeignet, diese bei der

Novellierung der Gewerbeabfallverordnung sowie in die Überlegungen zu einem

Wertstoffgesetz mit einzubeziehen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der

Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und

Reaktorsicherheit – als Material zu überweisen, soweit es um eine Stärkung der

stofflichen Verwertung von Kunststoffabfällen geht, und das Petitionsverfahren im

Übrigen abzuschließen.

Begründung (PDF)


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